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Kaufratgeber Oldtimer
Wo Sie Ihren Klassiker finden

Inhalt von

Wer sich auf die Suche nach seinem Wunschauto macht, dem stehen diverse Möglichkeiten offen. In den meisten Fällen beginnt die Pirsch mit einem Blick in die einschlägig bekannten Seiten im Internet sowie in den Kleinanzeigenteil von Motor Klassik, wo Händler wie Privatpersonen ihre Schätze anbieten.

Kaufberatung, MKL, 03/2012 - Klassikersuche
Foto: MotorPresseStuttgart

Die großen Messen sind ebenfalls ein guter Ort, um nach einem Old- oder Youngtimer Ausschau zu halten. Und wer beim Kauf den zusätzlichen Nervenkitzel braucht, sollte eine Auktion besuchen. Vor dem Autokauf macht es jedoch Sinn, sich ein paar wesentliche Gedanken über die Vor- und Nachteile sowie die rechtlichen Aspekte der jeweiligen Angebotsform zu machen.

Beim Händlerkauf können Sie das Risiko absichern

Sie sind jemand, der beim Klassikerkauf ein möglichst geringes Risiko eingehen will? Dann wenden Sie sich am besten an einen etablierten Händler. Dort können im optimalen Fall gleich mehrere Exemplare des Wunschautos ausführlich begutachtet werden, und einer Probefahrt steht ebenfalls  nichts im Weg. Der größte Vorteil liegt jedoch darin, dass ein gewerblicher Verkäufer nach dem deutschen Schuldrecht bis zu zwei Jahre für die Mängelfreiheit (nicht zu verwechseln mit einer Garantie) seines Fahrzeugs haftet – sofern es sich ausschließlich um Mängel wie unsachgemäß durchgeführte Reparaturen handelt. Verschleißerscheinungen fallen nicht in diese Kategorie, und in der Praxis machen viele Händler zudem von ihrer Möglichkeit Gebrauch, die Gewährleistung beim Verkauf von gebrauchten Waren auf ein Jahr zu reduzieren.
 
Gut zu wissen: Tritt der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, muss der Verkäufer beweisen, dass dieser bei der Fahrzeugübergabe noch nicht vorhanden war. Nach einem halben Jahr sieht die Sache hingegen anders aus: Dann muss der Käufer nachweisen, dass der Defekt bereits bei der Übergabe bestand. Sollte ein Händler ein Auto in Kommission anbieten, gilt er lediglich als Vermittler und ist von jeglicher Gewährleistung befreit.

Unsere Highlights

Klassikerkauf bei Privatpersonen

Ihr Wunschauto wird von einer Privatperson angeboten? Dann kann es gut sein, dass es – weil eine Privatperson weder einen Showroom noch Personal finanzieren muss – oftmals etwas günstiger als ein vergleichbares Händlerexemplar ist. Bevor sich der Interessent jedoch auf den möglicherweise weiten Weg zum Besichtigungstermin macht, sollte abgesprochen sein, dass das Auto fahrbereit und für eine Probefahrt zugelassen ist. Wer sich in technischen Fragen als Laie fühlt, sollte das Auto nur zusammen mit einem Fachmann begutachten, der den Zustand kompetent beurteilen kann.
 
Anders als bei einem Händler sind private Veräußerer von jeglicher Gewährleistung befreit, dieses muss allerdings vom Verkäufer im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten werden. Der Verkäufer kann einzig für Schäden haftbar gemacht werden, die ihm vor dem Verkauf bekannt waren und die er arglistig verschwiegen hat. Die schwierige Beweisführung liegt in so einem Fall jedoch in den Händen des Neubesitzers, der dann erst einmal ein (teures) Gutachten erstellen lassen muss.

Ein Autokauf ist immer ein Abenteuer
 
Auktionen  bieten eine weitere Möglichkeit, zu seinem Wunschauto zu kommen, sind in Deutschland jedoch nicht so verbreitet wie beispielsweise in England. Die angebotenen Fahrzeuge werden durch unabhängige Spezialisten oder von Fachleuten des jeweiligen Auktionshauses beschrieben und beurteilt, eine Probefahrt ist hingegen nicht möglich, und auch die Gewährleistung wird von jedem  Auktionshaus unterschiedlich gehandhabt. Interessiert? Auktions-Termine und Adressen finden sich auf den Marktseiten in Motor Klassik. Online-Auktionen wie die des bekanntesten Anbieters Ebay haben sich hingegen längst zu einer überaus beliebten Freizeitbeschäftigung entwickelt. Wer hier (unbesichtigt) ein Auto von einer Privatperson kauft, hat im Zweifelsfall jedoch praktisch kaum einen Anspruch auf eine Gewährleistung (diese ist in der Regel durch eine entsprechende Formulierung im Angebot ausgeschlossen).
 
Auch hier gilt: Wer ein möglichst geringes Risiko eingehen will, gibt sein Angebot bei einem Händler ab. Dieser muss sich nicht nur an die geltenden Gewährleistungsbestimmungen halten, sondern auch einem Privatkäufer ein Widerrufs- beziehungsweise Rückgaberecht von mindestens zwei Wochen zugestehen. Entspricht das Auto nicht der Beschreibung, genügt bereits eine schriftliche Mitteilung.

Die aktuelle Ausgabe
Motor Klassik 10 / 2024

Erscheinungsdatum 05.09.2024

148 Seiten