Ein Unternehmen hat das Recht, nach dem Neu- oder Umbau eines Parkplatzes Geld von den Angestellten für die Abstellfläche einzufordern - selbst wenn das Parken zuvor kostenlos war. So hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden. Ein Gewohnheitsrecht seitens des Arbeitnehmers besteht demzufolge nicht.
Streitpunkt: Parkgebühren von zwölf Euro im Monat
Laut der "Deutschen Anwaltshotline" ging es im verhandelten Fall um einen Klinikbetreiber. Das Unternehmen ersetzte 558 bis dato kostenlose Parkplätze durch 634 kostenpflichtige Stellplätze. Die Parkflächen wurden nicht nur von Mitarbeitern genutzt, sondern auch von Patienten und Besuchern des Klinikums. Nach dem Umbau müssen Letztere 1,50 Euro pro angefangene Stunde zahlen. Angestellte werden mit zehn Cent pro Stunde beziehungsweise zwölf Euro im Monat zur Kasse gebeten. Zu viel, befand die Mitarbeitervertretung und zog vor Gericht - mit dem Argument der betrieblichen Übung.
Das Gericht entschied jedoch, dass der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, betriebliche Parkplätze bereitzuhalten. Hinzu komme im konkreten Fall, dass dem Klinikbetreiber im Rahmen der kostenintensiven Sanierung der Parkplätze eine Gegenleistung zustehe, da das Abstellen der Autos nun sicherer sei.