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Blitzer-Report
Die Kassen klingeln

Auf deutschen Straßen herrscht Blitzgewitter, nur der Donner bleibt aus – zumindest so lange, bis der Bußgeldbescheid kommt. Wie der Staat die Bürger abkassiert und was die Zukunft der Verkehrsüberwachung bringt. Luca Leicht hat genug von der Blitzer-Abzocke.

Blitzer zur Messung von Geschwindigkeitsübertretungen.

Jährlich treten Autofahrer in Deutschland fast 50 Milliarden Euro an den Bund ab – allein durch Abgaben wie Kfz-, Mineralöl- oder Versicherungssteuer. Hinzu kommen die Millionenbeträge, die Städte, Kommunen und Landkreise jedes Jahr durch Bußgelder einstreichen. So hat die Stadt Hamburg 2013 rund 15,4 Millionen Euro aus der Geschwindigkeitsüberwachung geschlagen. Beim kleineren hanseatischen Nachbarn Bremen waren es im vergangenen Jahr 13,1 Millionen Euro, und die Kölner Bußgeldbehörde brachte es mit ihren Radar- und Lasermessanlagen allein im Stadtgebiet auf mehr als neun Millionen Euro – und auf weitere neun Millionen mit den zwei Blitzern auf den stadtnahen Autobahnabschnitten der A 1 und A 3 auf der Leverkusener Autobahnbrücke und bei Königsforst.

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Neue Techniken zur Verkehrsüberwachung

Insbesondere auf Strecken, auf denen es häufig zu Überschreitungen des Tempolimits kommt, könnten nach Meinung einiger Politiker auch neue Überwachungsmethoden eingeführt werden. Die Rede ist hierbei von der sogenannten Abschnittskontrolle oder Section Control, bei der die Geschwindigkeit nicht nur punktuell gemessen, sondern der Verkehr über mehrere Kilometer überwacht wird. In den Niederlanden und in Österreich wird diese Form der Kontrolle schon seit einigen Jahren betrieben.

Bereits 2009 gab es in Baden-Württemberg Überlegungen, ein solches System einzuführen. Wegen fehlender Rechtsgrundlage und Einwänden von Datenschützern verlief das Ganze aber recht schnell wieder im Sand – bis der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius vergangenen Herbst einen 18-monatigen Testlauf ankündigte. Der soll in diesem Frühjahr auf der B 6, südlich von Hannover, erfolgen und einen rund drei Kilometer langen Abschnitt zwischen Gleidingen und Laatzen überwachen, der als Unfallschwerpunkt gilt.

Datenschutz als Hauptproblem

Die Probleme von damals sind allerdings noch nicht gelöst, und der niedersächsische Landesdatenschutz ist aktuell mit der Prüfung der EDV-Sicherheit beschäftigt: "Im Wesentlichen geht es uns darum, zu überprüfen, was mit den Daten nach der Erfassung passiert", erklärt Michael Knaps, Sprecher der Datenschutzbehörde. "Vor allem, ob ein unbefugtes Auslesen der Daten möglich ist und wie die erfassten Daten verschlüsselt und übertragen werden. Zudem muss gewährleistet sein, dass die zwischengespeicherten Informationen absolut rückstandsfrei gelöscht werden, wenn kein Verstoß erkannt wurde."

Genau hier tut sich allerdings schon das nächste Problem des Streckenradars auf. Jeder, der den überwachten Streckenabschnitt passiert, wird aufgezeichnet und zunächst einmal als potenzieller Verkehrssünder eingestuft. "Tempokontrollen mit Starenkästen, mobilen Blitzern oder Videofahrzeugen sind Stichproben, bei der Abschnittskontrolle stehen dagegen alle Verkehrsteilnehmer ohne einen Anlass per se unter Generalverdacht", sagt Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen vom Deutschen Anwaltverein.

Problematisch sei daran vor allem, dass auf diese Weise auch Unschuldige erfasst würden, insbesondere, da der Alltag zeige, dass Daten ständig missbraucht würden – selbst wenn alle technisch zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt würden. "Verschlüsselungen können schließlich geknackt werden."

"Gelegenheit macht Diebe"

Mit einem ganz anderen Problem der Datenverschlüsselung hat dagegen der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Hans-Peter Grün zu kämpfen. Wenn er zurate gezogen wird, ist es in der Regel seine Aufgabe, zu überprüfen, ob die Messtechnik einwandfrei funktioniert hat und der Beschuldigte zu Recht auf der Anklagebank sitzt. "Um etwaige Fehler aufzudecken, prüfe ich als Sachverständiger die Rohdaten der Messung auf Unstimmigkeiten.

Im Zuge der Digitalisierung der Messgeräte werden die Daten jedoch immer häufiger von Herstellern verschlüsselt, sodass mir und meinen Kollegen nichts übrig bleibt, als die Entschlüsselungs-Software des Blitzerherstellers zu verwenden", erklärt Grün. Die Gefahr, die er sieht: "Auf diese Weise können die Rohdaten ohne Weiteres manipuliert werden."

Besonders brenzlig ist dieses Verfahren, wenn die Stadt wie beispielsweise im saarländischen Neunkirchen die Blitzer zum Nulltarif vom Hersteller bekommt und ihm für jedes verwertbare Bild 5,50 Euro zahlt. "Ich möchte niemandem etwas unterstellen, aber meine Erfahrung als ehemaliger Polizist zeigt: Gelegenheit macht Diebe – und wie viele Gelegenheiten den Herstellern hier geboten werden, lässt sich kaum beziffern", beschreibt Grün seine Bedenken.

Hohe Fehlerquote

Ähnlich äußert sich auch Rechtsanwalt Christian Janeczek: "Wenn der Staat Unternehmen an den Bußgeldern beteiligt, wirft das ein schlechtes Licht auf die Tempokontrollen und nährt in der Bevölkerung den Verdacht, dass die Verkehrsüberwachung lediglich dazu dient, dem Staat den Säckel zu füllen." Zudem bleiben Fehler nicht aus. Janeczek schätzt, dass rund ein Drittel der Verfahren eingestellt werden. Der Sachverständige Grün kam nach einer Untersuchung von über 14.000 Fällen zwischen 2007 und 2013 sogar auf eine Quote von gerade einmal 44 Prozent, bei denen die Fallakten mängelfrei waren. Bei acht Prozent lag sogar ein falscher Tatvorwurf vor, weil beispielsweise falsche Messwerte angegeben waren.

Am bedenklichsten ist jedoch, dass viele Geräte von den Herstellern offenbar regelmäßig mit Updates versorgt werden müssen, obwohl sie bereits eine Freigabe von der zuständigen Behörde, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), erhalten haben. "Für den Einseitensensor ES 3.0 der Firma ESO beispielsweise gibt es mittlerweile eine Version 1.008", erklärt Rechtsanwalt Janeczek. "Vor sechs Jahren wurde noch mit der Version 1.001 gemessen – und das Programmieren von Updates kostet die Hersteller schließlich Geld."

Was am Ende bleibt, ist ein bitterer Beigeschmack – auch bei denen, die sich der Gefahren von überhöhter Geschwindigkeit bewusst sind. Ob neue Verfahren wie die Section Control das ändern können, bleibt offen. Insbesondere dann, wenn Themen wie der Datenschutz und die rechtliche Grundlage weiterhin Probleme machen.

Interview mit Jost Henning Kärger, Jurist beim ADAC

Wie sollte ich mich verhalten, wenn mich nach dem Blitzer der Bußgeldbescheid erreicht?

Jost Henning Kärger: Nachdem der Bescheid ins Haus flattert, hat man zwei Möglichkeiten. Entweder bezahlen oder Einspruch einlegen und Akteneinsicht fordern. Für Zweiteres schaltet man bestenfalls einen Anwalt ein, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.

Wieso sollte ich einen Anwalt einschalten und kann mich nicht selbst darum kümmern?

Kärger: Den Einspruch kann man innerhalb der 14-Tage-Frist selbst einlegen. Wenn Betroffene jedoch Akteneinsicht fordern, bekommen sie in den meisten Fällen keine Auskunft.

Was passiert anschließend?

Kärger: Zunächst wird der Anwalt die Aktenlage prüfen. Das heißt, er sucht nach formalen Fehlern wie versäumten Fristen und überprüft beispielsweise, ob der Beschuldigte auf dem Bild überhaupt identifizierbar ist. Zudem kann er einen Sachverständigen damit beauftragen, die Messprotokolle und Daten der Messung auf Unstimmigkeiten zu untersuchen. Diese Ergebnisse können, wenn es anschließend zur Gerichtsverhandlung kommt, als Beweismittel vorgelegt werden.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Kärger: Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, kommen neben dem Bußgeld die Kosten für den Anwalt, das Gericht und den Sachverständigen und dessen Gutachten zusammen. Addiert liegen die Beträge daher schnell über 2.000 Euro.

Luca Leicht hat genug von der Blitzer-Abzocke

Es soll hier kein falscher Eindruck entstehen. Ich bin zwar kein Freund von Verkehrsüberwachung und Geschwindigkeitskontrollen – weiß jedoch um deren Nutzen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Nicht zuletzt, da in Deutschland das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit noch immer als Unfallursache Nummer eins ganz oben auf der Liste steht, halte ich die Überwachung von Tempolimits an geeigneter Stelle auch für sinnvoll. Der Gedanke an Abzocke lässt sich jedoch nur schwer verdrängen, wenn Worte wie "lukrative Blitzer" von Mitarbeitern der Ordnungsämter fallen.

Oder man dort bei der Recherche vom "geweckten Jagdinstinkt einzelner Mitarbeiter" erfährt, die mobile Blitzer direkt hinter dem Ortseingang aufstellen, wo zwar kein erhöhtes Unfallrisiko besteht, die Fahrer ihren Wagen aber gern ausrollen lassen. Und wenn dann auch noch private Unternehmen wie die Blitzerhersteller an den Bußgeldern beteiligt werden, lassen sich monetäre Interessen kaum mehr mit dem Argument der Sicherheit im Straßenverkehr wegbügeln. Hier stehen dann zumindest von Seiten der Hersteller zweifelsfrei Inkasso-Interessen im Vordergrund. In wieweit die Abschnittskontrolle da Abhilfe schafft, lässt sich schwer voraussagen.

In der Theorie erscheint sie als brauchbares Mittel gegen Raser. Nicht zuletzt, weil vor allem diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die über längere Strecken zu schnell fahren. Problematisch ist jedoch, dass zunächst alle Verkehrsteilnehmer unter Verdacht gestellt und aufgezeichnet werden. Zudem liefert der Streckenradar Ländern und Kommunen eine weitere willkommene Möglichkeit zum Abkassieren.

Noch viel schlimmer: Der erste Schritt zu mehr Überwachung ist damit getan, obwohl Justizminister Heiko Maas kürzlich erklärte, dass er keinen gläsernen Autofahrer wolle, von dem Daten und Bewegungsprofile gesammelt werden. Genau dieses Tor stößt die Section Control aber auf und könnte an verschiedenen Stellen Begehrlichkeiten wecken. Auch wenn immer wieder beteuert wird, die Daten würden nicht zweckentfremdet, ausschließen kann es niemand.

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Erscheinungsdatum 03.07.2024

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