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Rückrufe und Produktsicherheit
Das müssen Sie wissen

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Im ersten Halbjahr 2013 hat es eine wahre Flut von Rückrufen gegeben. Gründe dafür gibt es viele, und kein Autohersteller ist davor gefeit. Das müssen Autofahrer wissen.

Ford C-Max 2.0 TDCi, Seitenansicht
Foto: Hans-Dieter Seufert

Rückruf-Aktionen sind mittlerweile etablierter Bestandteil der Produktsicherheit. Im vergangenen Jahr erhielt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als zuständige Behörde in deutlich mehr als 500 Fällen Kenntnis über Produkte, die möglicherweise mit technischen Defekten behaftet waren. Konsequenz: Es gab 162 offizielle Rückrufe – 24 weniger als im Jahr zuvor. Die beiden Höhepunkte in der KBA-Statistik markieren die Jahre 2010 und 2011 mit den meisten Rückrufen seit Einführung der Zählung im Jahr 1998.

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Mechanische Mängel blieben auch im vergangenen Jahr Rückruf-Ursache Nummer eins – trotz immer umfangreicher werdender elektrischer und elektronischer Ausstattung. Über 70 Prozent aller Defekte, die zu Rückrufen führten, sind mechanischer Art. Mängel an Elektrik oder Elektronik waren dagegen nur in knapp 20 Prozent der Fälle die Ursache. Zum Teil lagen in diesem Bereich auch zusätzlich mechanische oder hydraulische Probleme vor. Auch Insassenschutzeinrichtungen wie etwa Airbags und Gurte sowie Bremsanlage und Karosserie waren wegen technischer Defekte von Rückrufaktionen betroffen.

Was die Kosten von Rückrufen anbelangt, so hat es in der Vergangenheit kaum Probleme gegeben. In der Regel gehen Arbeitszeit und Teile zu Lasten des Herstellers. Etwas anders sieht es aus, wenn Autofahrer bereits vor der Aktion eine Reparatur durchführen ließen. Einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung der Kosten gibt es nicht.

Fragen und Antworten rund um Rückruf-Aktionen

Besteht eine Meldepflicht für die Auto- oder Zubehörhersteller an das KBA, wenn Informationen vorliegen, dass von einem Produkt Gefahr wegen Defekten ausgeht?

Ja, dazu sind die Hersteller nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verpflichtet. Das Gesetz enthält ein abgestuftes Eingriffsinstrumentarium für das KBA. Bevor dieses aktiv wird, hat der Autohersteller Gelegenheit zum Handeln. Häufig werden Rückrufe von der Industrie freiwillig durchgeführt.

Wer verantwortet die Rückrufaktionen?

Grundsätzlich immer der Hersteller selbst. Er kann freiwillige Rückrufe einleiten – sie werden meist Service-Aktionen genannt – , sobald Produktmängel bekannt werden. Bei freiwilligen Rückrufen prüft das KBA zunächst, ob eine ernste Gefährdung besteht. Ist dies der Fall, kontrolliert die Behörde, ob die vom Hersteller getroffenen Maßnahmen ausreichend sind, und überwacht die freiwillige Rückrufaktion. Um ernste Gefahren möglichst schnell und vollständig auszuräumen, müssen die Hersteller die Halteranschriften aus dem zentralen Fahrzeugregister des KBA verwenden. In weniger schweren Fällen nutzen die meisten Autobauer aber freiwillig die KBA-Daten, damit möglichst viele Betroffene erreicht werden. Werden in diesen Fällen die Autobesitzer direkt vom KBA angeschrieben, so handelt es sich dabei lediglich um eine Serviceleistung im Auftrag des Herstellers.

Was ist eine ernste Gefährdung?

Etwa, wenn ein Defekt plötzlich und unvorhersehbar auftritt – beispielsweise wenn sich das vorschriftsmäßig gewartete Auto nicht mehr lenken lässt. Wenn etwa nur die Servolenkung ausfällt, liegt dagegen keine ernste Gefährdung vor, weil der Wagen – mit Einschränkung – lenkbar bleibt.

Kann das KBA Rückrufe anordnen?

Ja, das kommt dann in Frage, wenn eine ernste Gefährdung vorliegt und die vom Hersteller ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefahr wirkungsvoll zu beseitigen.

Müssen Autofahrer der Aufforderung folgen, wenn sie per Rückrufaktion in die Werkstatt gebeten werden?

Unbedingt, nicht nur im Inter-esse der eigenen Sicherheit. Reagiert ein Fahrzeugbesitzer nicht, obwohl er mehrfach über einen gefährlichen Mangel informiert wurde, kann die Zulassungsbehörde die Benutzung des Fahrzeugs verbieten. Am Ende von Rückrufaktionen wegen besonders gefährlicher Mängel meldet das KBA nicht reparierte Fahrzeuge bei den Zulassungsbehörden.

Was sollen Autobesitzer tun, die ein Rückrufanschreiben bekommen haben, die Werkstatt aber auf fehlende Ersatzteile verweist?

Die Betroffenen sollten sich an den Hersteller oder Importeur in Deutschland wenden. Rückrufaktionen des Herstellers werden in der Regel erst vom KBA unterstützt, wenn die Ersatzteilversorgung sichergestellt ist.

Was sollen Autofahrer tun, die ein Rückrufanschreiben bekommen haben, aber nicht mehr Besitzer des Wagens sind?

In solchen Fällen muss dem Hersteller oder Importeur die Adresse des neuen Fahrzeugbesitzers, dem das Auto verkauft wurde, mitgeteilt werden. Wurde das Fahrzeug verschrottet, so sollte der Hersteller oder Importeur auch darüber informiert werden.

Was sollen Autofahrer am besten tun, deren Wagen von einem Rückruf betroffen ist, die aber noch kein Anschreiben erhalten haben?

Nicht bei jeder Rückrufaktion nutzen die Hersteller die Halteranschriften aus dem zentralen Fahrzeugregister des KBA. Aber auch bei Aktionen über das KBA verfügt nur der Hersteller oder Importeur über alle notwendigen Informationen – sie sind der richtige Ansprechpartner.

Was sollen Gebrauchtwagenbesitzer tun, deren Wagen von einem Rückruf betroffen war, Die aber nicht wissen, ob der Vorbesitzer darauf reagiert hatte?

Auf jeden Fall Kontakt mit dem Hersteller aufnehmen. Dieser kann nachprüfen, ob das Auto von der Rückruf-Aktion erfasst wurde.

Seit Einführung der Rückruf-Statistik im Jahr 1998 hat sich die Zahl der Aktionen in etwa verdreifacht. Bei den 2012 durchgeführten Rückrufen wurden fast 60 Prozent wegen der besonderen Schwere vom KBA überwacht. Zudem erfolgten 181 Nachfass-Aktionen, bei denen 128.000 Fahrzeughalter mehrfach KBA-Post erhielten.

Die wichtigsten Rückruf-Aktionen aus dem Jahr 2013 finden Sie in unserer Fotoshow.

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