MISSING :: structure.inactiveTabOverlay
{"irCurrentContainer":"8593611","configName":"structure.inactiveTabOverlay"}
MISSING :: ads.vgWort
{"irCurrentContainer":"8593611","configName":"ads.vgWort"}

Kfz-Kennzeichen verloren
Was tun, wenn das Schild weg ist?

Wenn die Kennzeichen am Auto fehlen, dann stehen viele vor einem Rätsel. Darf man so noch mit dem Wagen fahren? Muss man zur Polizei? Vielleicht zur Zulassungsstelle? Was alles nötig ist, um neue Nummernschilder zu bekommen, verrät unser Ratgeber.

asv 1814, Service, verlorenes Kennzeichen

Es ist klein. Nur ein Blech. Materialwert? Nicht so wichtig. Bedeutung? Sehr groß, und wenn es verloren geht, ist viel Stress angesagt. Die Rede ist vom Kennzeichen am Fahrzeug. Der Schreck fährt einem in die Glieder, wenn man als Autofahrer feststellt, dass ein oder vielleicht sogar beide Kennzeichen weg sind. Interessiert Sie nicht? Sollte es aber, denn Nummernschilder verschwinden ziemlich oft in Deutschland. Dabei spielt der Diebstahl eine entscheidende Rolle, denn rund 160.000-mal pro Jahr schlagen allein die Langfinger zu, hat die Rechtsschutzversicherung ARAG herausgefunden.

Unsere Highlights

Erste Anlaufstelle ist die Polizei

Es kann also jeden treffen. Wer feststellt, dass die Kennzeichen fehlen, sollte rasch handeln, weil das Fahren ohne Schilder in Deutschland nicht erlaubt ist (60 Euro Bußgeld). Mehr noch: Werden Straftaten mit den geklauten oder verlorenen Nummernschildern begangen, steht einem Ärger bevor, wenn man die Sache nicht unverzüglich meldet.

Deutet alles darauf hin, dass Diebe zugeschlagen haben, ist die Polizei die erste Anlaufstation. Hierfür sind die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein) sowie der Personalausweis oder Pass nötig. Kann der Betroffene nicht selbst zur Polizei gehen, braucht die beauftragte Person eine unterschriebene Vollmacht.

Die Beamten stellen eine Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige aus. Mit dieser geht man anschließend zur Zulassungsstelle, um neue Kennzeichen zu beantragen. Neben der Polizei-Bescheinigung sind der Ausweis, der HU-Bericht, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie – falls vorhanden – das zweite Kennzeichen nötig.

Liegt kein Diebstahl vor, muss der Betroffene bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Dazu bieten die Ämter oftmals ein entsprechendes Formular an. Eine Bescheinigung der Polizei wie beim Diebstahl ist nicht erforderlich.

Alte Nummer wird für zehn Jahre gesperrt

Billig ist das Ganze nicht, denn man bekommt völlig neue Kennzeichen mit einer anderen Buchstaben-Zahlen-Kombination, weil die alte Nummer für zehn Jahre gesperrt wird. Das heißt: Der Autobesitzer erhält auch einen neuen Fahrzeugbrief und -schein. Je nach Zulassungsstelle und Aufwand ist mit Kosten zwischen 75 und 100 Euro zu rechnen.

Bei der ganzen Lauferei sollte man nicht vergessen, die Versicherung zu informieren. Denn kommt es mit dem gestohlenen Kennzeichen zu einem Unfall, könnte der Schaden erst einmal über Ihre Autoversicherung abgerechnet werden.

Kompliziert wird es, wenn ein Nummernschild bei der Urlaubsfahrt im Ausland verloren geht. Auch hier ist unverzüglich die dortige Polizei einzuschalten. Fehlen beide Schilder, darf das Auto im Ausland auch nicht mehr gefahren werden. In diesem Fall bleibt oft nur der Rücktransport per Autozug oder Hänger. Reicht die Zeit noch aus, sollte man einen Bevollmächtigten bestimmen, der mit den nötigen Unterlagen die sogenannte Umkennzeichnung erledigt und die neuen Schilder zum Ferienort sendet.

Übrigens: Nachgemalte Kennzeichen sind nur eine Notlösung, die nicht jeder ausländische Polizeibeamte akzeptiert, auch wenn eine Bescheinigung seiner Kollegen den Verlust oder Diebstahl bestätigt.

Diese Unterlagen verlangt das Amt

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung gegebenenfalls Vollmacht einschließlich Ausweis des Vollmachtgebers
  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder in beglaubigter Kopie (bei Firmen)
  • Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder in beglaubigter Kopie (bei Vereinen)
  • schriftliche Einwilligung und Personalausweis der Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • falls noch vorhanden: das zweite Kennzeichen
  • Diebstahlanzeige
  • eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Kennzeichen
  • letzter HU-Bericht
Die aktuelle Ausgabe
AUTO MOTOR UND SPORT 21 / 2024

Erscheinungsdatum 26.09.2024

148 Seiten