Hinzu kommen als weiterer geldwerter Vorteil monatlich pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,03 Prozent des Listenpreises. Damit muss der Mitarbeiter bei einem 20.000 Euro teuren Auto und zehn Kilometer Arbeitsweg knapp 3.000 Euro im Jahr als geldwerten Vorteil versteuern - um diesen Betrag erhöht sich sein Brutto, beim angenommen Jahresbrutto von 35.000 Euro ergibt dies eine Dienstwagensteuer von etwas mehr als 500 Euro, hinzu kommen rund 600 Euro Sozialabgaben.
Kilometerpauschale kann gegengerechnet werden
Für den Weg zur Arbeit kann er allerdings die Kilometerpauschale von 30 Cent für den einfachen Weg als Werbungskosten gegenrechnen. Aber auch für langgediente Mitarbeiter, bei denen keine großen Gehaltssprünge anstehen, lohnt sich das Gehaltsverzichts-Modell - diesmal sogar ganz eng im Wortsinn. "Selbstverständlich kann auch das vereinbarte Gehalt reduziert werden", sagt Steuerberater Steffen. Dabei gilt es zwei Dinge zu beachten: "Auf ein tariflich festgelegtes Gehalt kann man nicht verzichten, nur auf außertarifliche Ansprüche. Außerdem ist die Reduzierung nur möglich für Ansprüche, die in Zukunft erworben werden." Im Arbeitsvertrag ist zwar klar geregelt, dass der Mitarbeiter Anspruch auf 3.000 Euro Brutto im Monat hat. Erworben wird der Anspruch auf Gehalt aber jeden Monat praktisch von neuem. Das bedeutet: Für künftige Monate kann man auf Gehalt verzichten, für zurückliegende nicht mehr.
Ansonsten funktioniert dieses Modell genau so wie bei der "ausgefallenen" Gehaltserhöhung. Je nachdem, wie hoch das Gehalt bereits liegt, kommt allerdings oft kein Spareffekt bei den Sozialabgaben mehr heraus, weil die Beitragsbemessungsgrenzen für Rente, Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung zumindest teilweise schon überschritten wurden.