Des Deutschen liebstes Kind ist und bleibt das Auto. Daran lässt sich nicht rütteln. Selbst am Arbeitsplatz spielt der fahrbare Untersatz eine große Rolle - vor allem, wenn es um die Einsatzbereitschaft der Belegschaft geht. Viele Unternehmen haben das bereits erkannt und bieten Firmenautos nicht mehr nur den Führungskräften oder dem Außendienst an. Immer öfter umfasst das Programm auch Autos für bisher nicht berechtigte Angestellte - Privatnutzung inklusive.
Der Dienstwagen als Gehaltsumwandlungs-Modell
Eine kostenlose Dreingabe wie bei den Führungskräften ist der Wagen aber in der Regel nicht. Je tiefer man in der Hierarchie geht, desto höher ist der Anteil arbeitnehmerfinanzierter Dienstwagen. An dieser Stelle kommt das so genannte Gehaltsumwandlungs-Modell ins Spiel. Die Idee, die dahinter steckt, ist einfach: Der Angestellte verzichtet für einen Firmenwagen auf einen Teil seines Gehaltes oder auf eine Lohnerhöhung.
Bevor man sich dafür entscheidet, sollte ein Steuerberater die Sache einmal durchrechnen. Denn ob sich die Dienstwagenfinanzierung lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Der Fachmann muss vor allem prüfen, ob die Sozialversicherungsträger der Gehaltsumwandlung zustimmen. Unter Umständen erkennen sie das Modell nicht an, da bei ihnen die Befürchtung besteht, dass dadurch Einnahmen verloren gehen. Auf Seiten der Sozialkosten gibt es dann keine Ersparnisse, und der Traum vom Dienstwagen zerplatzt quasi wie eine Seifenblase.
Ein Experte sollte den Vertrag genau überprüfen
Gleichzeitig muss der Experte auch vertragliche Aspekte genau begutachten. Hier können ebenfalls Fallen für den Angestellten versteckt sein. So wälzen Arbeitgeber gelegentlich alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Leasinggeber auf den Beschäftigten ab. Das kann den Fiskus auf den Plan rufen. Zu befürchten ist, dass die Finanzämter hierin kein klassisches Firmenauto mehr erkennen. Der Beschäftigte muss dann im schlimmsten Fall neben den Privat- auch die Dienstfahrten versteuern. Manche Rechte und Pflichten müssen also beim Arbeitgeber bleiben.
Je höher der Neuwagenpreis desto mehr Kosten für den Arbeitnehmer
Und noch etwas ist zu klären: Die Kosten für den Arbeitnehmer hängen entscheidend von der Neuwagenwahl (welchen Neuwagen können Sie sich leisten?) ab. Daher sollte man es an dieser Stelle nicht übertreiben. Ist das Auto zu teuer, kann der geldwerte Vorteil in die Höhe gehen und die Gehaltsumwandlung uninteressant machen. Die Entfernung zur Firma spielt ebenfalls eine Rolle: Wer das Fahrzeug privat nutzt, muss nicht nur ein Prozent des Listenpreises versteuern, sondern jeden Monat auch noch 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer für den Arbeitsweg. Liegt der Betrieb weit vom Wohnort weg, wirkt sich dies ebenso negativ aus.
Das Führen eines Fahrtenbuchs spart unter Umständen viel Geld
Einziger Ausweg ist in diesem Fall das Führen eines Fahrtenbuches. Hier berücksichtigt das Finanzamt nur den privaten Gebrauch des Autos, die Ein-Prozent-Methode findet dann keine Anwendung mehr. Das spart unter Umständen viel Geld. Selbst die Fahrzeug-Finanzierung kann dazu beitragen, dass sich das Gehaltsumwandlungs-Modell nicht mehr lohnt. Übergeben wird der Dienstwagen in der Regel in Form eines Leasingvertrages - dessen Rate alles abdecken soll wie Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung, Reparatur und meist auch die Kraftstoffkosten. Je geringer die Belastung ausfällt, desto positiver wirkt sich dies auf die Gesamtrechnung aus - wovon besonders der Arbeitgeber einen Nutzen hat. Er muss schließlich die Rate tragen.
Die Finanzierung aus eigenen Mitteln kann sogar die bessere Wahl sein
Aber auch für den Beschäftigten ist die Höhe der monatlichen Leasingzahlung nicht unerheblich. Ist das Auto am Privatmarkt günstiger zu finanzieren, kann die Lohnerhöhung und die Anschaffung eines Fahrzeugs aus eigenen Mitteln die bessere Wahl sein. Auch das ist zu beachten. Daher ist eine gute Planung im Vorfeld unerlässlich. Sonst kann der Dienstwagen für den Beschäftigten schnell das Gegenteil bewirken: Die Motivation am Arbeitsplatz nimmt ab statt zu.
(***) Hinweis zur Tabelle:
Vergleichsrechnung unterstellt, dass die Gehaltsumwandlung sozialversicherungsverträglich anerkannt ist. Die Berechnungen gehen von einem Angestellten (ledig, Steuerklasse 1, Entfernung Arbeitsstätte: 15 km) und einem BMW 318d Touring (32.700 Euro) aus. Quelle: Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Übersicht ist im Ratgeber "Dienstwagenmanagement 2009" erschienen; www.amazon.de: 29,90 Euro)
Firmenwagen (monatlich) | Firmenwagen (jährlich) | Eigenes Fahrzeug (monatlich) | Eigenes Fahrzeug (jährlich) | |
Einkommen Arbeitnehmer | ||||
Gehalt (Bruttoeinkommen) | 4.500 Euro | 54.000 Euro | 6.325 Euro | 75.900 Euro |
geldwerter Vorteil - 1% private KFZ-Nutzung | 327 Euro | 3.924 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
geldwerter Vorteil - 0,03% Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte | 147 Euro | 1.764 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
Steuerbrutto | 4.974 Euro | 59.688 Euro | 6.325 Euro | 75.900 Euro |
Gesetzliche Abzüge: | ||||
Steuern | 1.453 Euro | 17.436 Euro | 2.095 Euro | 25.140 Euro |
Sozialversicherung | 911 Euro | 10.932 Euro | 959 Euro | 11.508 Euro |
Nettoverdienst | 2.610 Euro | 31.320 Euro | 3.271 Euro | 39.252 Euro |
Abzug geldwerter Vorteil | 474 Euro | 5.688 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
Auszahlungsbetrag | 2.136 Euro | 25.632 Euro | 3.271 Euro | 39.252 Euro |
Private Kfz-Kosten | 0 Euro | 0 Euro | 1.135 Euro | 13.620 Euro |
Verfügbares Nettoeinkommen | 2.136 Euro | 25.632 Euro | 2.136 Euro | 25.632 Euro |
Aufwand Arbeitgeber: | ||||
Bruttogehalt | 4.500 Euro | 54.000 Euro | 6.325 Euro | 75.900 Euro |
Arbeitgeberaufwand Sozialversicherung | 879 Euro | 10.548 Euro | 928 Euro | 11.136 Euro |
Umsatzsteuer private Kfz-Nutzung | 52 Euro | 624 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
Umsatzsteuer Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte | 23 Euro | 276 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
Kfz-Leasing, netto | 953 Euro | 11.436 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
Aufwand gesamt | 6.407 Euro | 76.884 Euro | 7.253 Euro | 87.036 Euro |
Ersparnis | 846 Euro | 10.152 Euro | ||
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