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Dienstwagenfinanzierung
So kommen Sie an einen Dienstwagen

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Dienstwagen statt Lohnerhöhung kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer lukrativ sein, da Abgaben an den Staat gespart werden. Worauf zu achten ist, verrät der Ratgeber.



Fahrtenbuch

Des Deutschen liebstes Kind ist und bleibt das Auto. Daran lässt sich nicht rütteln. Selbst am Arbeitsplatz spielt der fahrbare Untersatz eine große Rolle - vor allem, wenn es um die Einsatzbereit­schaft der Belegschaft geht. Viele Unternehmen haben das bereits erkannt und bieten Fir­menautos nicht mehr nur den Führungskräften oder dem Au­ßendienst an. Immer öfter um­fasst das Programm auch Au­tos für bisher nicht berechtigte Angestellte - Privatnutzung inklusive.

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Der Dienstwagen als Gehaltsumwandlungs-Modell

Eine kostenlose Dreingabe wie bei den Führungskräften ist der Wagen aber in der Regel nicht. Je tiefer man in der Hierarchie geht, desto höher ist der Anteil arbeitnehmerfinanzierter Dienstwagen. An dieser Stelle kommt das so genannte Ge­haltsumwandlungs-Modell ins Spiel. Die Idee, die dahinter steckt, ist einfach: Der Ange­stellte verzichtet für einen Fir­menwagen auf einen Teil sei­nes Gehaltes oder auf eine Lohnerhöhung.

Bevor man sich dafür entschei­det, sollte ein Steuerberater die Sache einmal durchrechnen. Denn ob sich die Dienstwagen­finanzierung lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Der Fach­mann muss vor allem prüfen, ob die Sozialversicherungsträ­ger der Gehaltsumwandlung zustimmen. Unter Umständen erkennen sie das Modell nicht an, da bei ihnen die Befürch­tung besteht, dass dadurch Einnahmen verloren gehen. Auf Seiten der Sozialkosten gibt es dann keine Ersparnisse, und der Traum vom Dienstwagen zerplatzt quasi wie eine Seifenblase.

Ein Experte sollte den Vertrag genau überprüfen

Gleichzeitig muss der Experte auch vertragliche Aspekte ge­nau begutachten. Hier können ebenfalls Fallen für den Ange­stellten versteckt sein. So wäl­zen Arbeitgeber gelegentlich alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Leasing­geber auf den Beschäftigten ab. Das kann den Fiskus auf den Plan rufen. Zu befürchten ist, dass die Finanzämter hie­rin kein klassisches Firmenauto mehr erkennen. Der Be­schäftigte muss dann im schlimmsten Fall neben den Privat- auch die Dienstfahrten versteuern. Manche Rechte und Pflichten müssen also beim Arbeitgeber bleiben.

Je höher der Neuwagenpreis desto mehr Kosten für den Arbeitnehmer

Und noch etwas ist zu klären: Die Kosten für den Arbeitneh­mer hängen entscheidend von der Neuwagenwahl (welchen Neuwagen können Sie sich leisten?) ab. Daher sollte man es an dieser Stelle nicht übertreiben. Ist das Auto zu teuer, kann der geldwerte Vorteil in die Höhe gehen und die Gehaltsumwandlung unin­teressant machen. Die Entfernung zur Firma spielt ebenfalls eine Rolle: Wer das Fahrzeug privat nutzt, muss nicht nur ein Prozent des Listenpreises versteuern, son­dern jeden Monat auch noch 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer für den Arbeitsweg. Liegt der Be­trieb weit vom Wohnort weg, wirkt sich dies ebenso negativ aus.

Das Führen eines Fahrtenbuchs spart unter Umständen viel Geld

Einziger Ausweg ist in diesem Fall das Führen eines Fahrtenbuches. Hier berück­sichtigt das Finanzamt nur den privaten Gebrauch des Autos, die Ein-Prozent-Methode fin­det dann keine Anwendung mehr. Das spart unter Umstän­den viel Geld. Selbst die Fahrzeug-Finanzie­rung kann dazu beitragen, dass sich das Gehaltsum­wandlungs-Modell nicht mehr lohnt. Übergeben wird der Dienstwagen in der Regel in Form eines Leasingvertrages - dessen Rate alles abdecken soll wie Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung, Reparatur und meist auch die Kraftstoff­kosten. Je geringer die Belastung ausfällt, desto positiver wirkt sich dies auf die Ge­samtrechnung aus - wovon besonders der Arbeitgeber einen Nutzen hat. Er muss schließlich die Rate tragen.

Die Finanzierung aus eigenen Mitteln kann sogar die bessere Wahl sein

Aber auch für den Beschäf­tigten ist die Höhe der monatlichen Leasingzahlung nicht unerheblich. Ist das Auto am Privatmarkt günstiger zu finan­zieren, kann die Lohnerhöhung und die Anschaffung eines Fahrzeugs aus eigenen Mitteln die bessere Wahl sein. Auch das ist zu beachten. Daher ist eine gute Planung im Vorfeld unerlässlich. Sonst kann der Dienstwagen für den Beschäftigten schnell das Gegenteil bewirken: Die Moti­vation am Arbeitsplatz nimmt ab statt zu.


(***) Hinweis zur Tabelle:

Vergleichsrechnung unterstellt, dass die Gehaltsumwandlung sozialversicherungsverträglich anerkannt ist. Die Berechnungen gehen von einem Angestellten (ledig, Steuerklasse 1, Entfernung Arbeitsstätte: 15 km) und einem BMW 318d Touring (32.700 Euro) aus. Quelle: Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Übersicht ist im Ratgeber "Dienstwagenmanagement 2009" erschienen; www.amazon.de: 29,90 Euro)

Dienstwagen statt Lohnerhöhung
Firmenwagen (monatlich)Firmenwagen (jährlich)Eigenes Fahrzeug (monatlich)Eigenes Fahrzeug (jährlich)
Einkommen Arbeitnehmer
Gehalt (Bruttoeinkommen)4.500 Euro54.000 Euro6.325 Euro75.900 Euro
geldwerter Vorteil - 1% private KFZ-Nutzung327 Euro3.924 Euro0 Euro0 Euro
geldwerter Vorteil - 0,03% Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte147 Euro1.764 Euro0 Euro0 Euro
Steuerbrutto4.974 Euro59.688 Euro6.325 Euro75.900 Euro
Gesetzliche Abzüge:
Steuern1.453 Euro17.436 Euro2.095 Euro25.140 Euro
Sozialversicherung911 Euro10.932 Euro959 Euro11.508 Euro
Nettoverdienst2.610 Euro31.320 Euro3.271 Euro39.252 Euro
Abzug geldwerter Vorteil474 Euro5.688 Euro0 Euro0 Euro
Auszahlungsbetrag2.136 Euro25.632 Euro3.271 Euro39.252 Euro
Private Kfz-Kosten0 Euro0 Euro1.135 Euro13.620 Euro
Verfügbares Nettoeinkommen2.136 Euro25.632 Euro2.136 Euro25.632 Euro
Aufwand Arbeitgeber:
Bruttogehalt4.500 Euro54.000 Euro6.325 Euro75.900 Euro
Arbeitgeberaufwand Sozialversicherung879 Euro10.548 Euro928 Euro11.136 Euro
Umsatzsteuer private Kfz-Nutzung52 Euro624 Euro0 Euro0 Euro
Umsatzsteuer Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte23 Euro276 Euro0 Euro0 Euro
Kfz-Leasing, netto953 Euro11.436 Euro0 Euro0 Euro
Aufwand gesamt6.407 Euro76.884 Euro7.253 Euro87.036 Euro
Ersparnis846 Euro10.152 Euro
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Erscheinungsdatum 26.05.2021

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