Dienstwagen: Das Arbeitsrecht als möglicher Haken für Arbeitgeber

Dienstwagen aus Arbeitgebersicht
Das Arbeitsrecht als möglicher Haken für Arbeitgeber

Zuletzt aktualisiert am 18.05.2011
VW Golf
Foto: Anna Matuschek

Mit Folgen für die Bindung des Mitarbeiters ans Unternehmen: Die steigt nämlich nach den Erfahrungen der Personalberater, auch wenn sich eine höhere Unternehmenstreue statistisch nicht belegen lässt.  Vor der Entscheidung, Gehalt durch einen Dienstwagen zu ersetzen, sollten Arbeitgeber aber auch Arbeitnehmer nicht nur die steuerliche Komponente exakt durchrechnen. Es gibt auch andere Fallstricke.

Mitarbeiter müssen gleichbehandelt werden

Für den Arbeitgeber liegen diese neben der möglichen Gewerbesteuerbelastung im Arbeitsrecht: So muss er darauf achten, seine Mitarbeiter gleich zu behandeln. Die Entscheidung, das  Gehaltsverzichts-Modell beim einen Mitarbeiter anzubieten, beim anderen nicht, muss also auf nachvollziehbaren Gründen basieren. Das kann zum Beispiel langjährige Firmentreue sein. Außerdem: Der Dienstwagen ist ein Gehaltsbestandteil, als Chef können sie den Wagen ihrem Mitarbeiter nicht einfach wieder wegnehmen.

Die Faustregel: Gehaltsverzicht in Höhe der Leasingrate lohnt sich

In den meisten Fällen lohnt sich das Modell. Faustregel: Ein Gehaltsverzicht in Höhe der Leasingrate rechnet sich für Arbeitgeber, aber auch für den Arbeitnehmer. Allerdings ist in vielen Unternehmen, vor allem bei den Mitarbeitern, die Lust auf eine solche Gehaltsumwandlung nur begrenzt vorhanden - weil nach zwei bis drei mageren Jahren Gehaltserhöhungen schon längere Zeit ausgeblieben sind oder sogar Kürzungen in Kauf genommen werden mussten.