Die Ermittlungen gegen die inzwischen insolvente Kienle Automobiltechnik GmbH werfen ein Schlaglicht auf ein heikles Thema im Oldtimer-Markt: verfälschte Identitäten bei historischen Fahrzeugen, insbesondere beim Mercedes-Benz 300 SL (W198). Während gefälschte Fahrzeuge als Neufahrzeuge ohne Zulassungschance gelten, eröffnet sich laut einem Bericht der Fachzeitschrift Kfz-Betrieb für Modelle mit verfälschter Identität ein legaler Weg zurück auf die Straße.
Gefälscht oder verfälscht – der heikle Unterschied
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das LKA Baden-Württemberg ermitteln wegen gewerbsmäßigen Betrugs gegen ehemalige Geschäftsführer der inzwischen insolventen Kienle Automobiltechnik GmbH. Die Verfahren gegen den Firmengründer und Hauptverdächtigen Klaus Kienle endeten mit dessen Tod am 1. April 2025 – gegen Tote wird nicht ermittelt.
Bei den Ermittlungen geht es vorwiegend um Mercedes 300 SL der Baureihe W198. Die Rede ist von einer zweistelligen Anzahl betroffener Fahrzeuge.
"Kfz-Betrieb" unterscheidet drei Muster: Gefälschte Autos, die aus Ersatzteilen neu gebaut wurden, verfälschte, die mit einer anderen Identität versehen wurden und Autos, die mit Teilen aus anderen Fahrzeugen fertiggestellt wurden.
Die Zuordnung von originalen, nummerierten Komponenten sei laut Sebastian Hoffmann vom Competence Center Classic der FSP/TÜV Rheinland oft schwierig, da diese weltweit verstreut sind und nicht jeder Besitzer an einer Korrektur interessiert ist.
"Gefälschte Fahrzeuge gelten als Neufahrzeuge mit entsprechend jungem Baujahr, was markenrechtlich und aufgrund der in dem jeweiligen Baujahr nicht mehr zulassungsfähigen Technik eine reguläre Legalisierung ausschließt", so der Bericht weiter.
Forensische Prüfungen machen Legalisierung möglich
Fahrzeuge, die vor der Identitätsverfälschung legal zugelassen waren, können nach einer forensischen Untersuchung ihre ursprüngliche Identität zurückerhalten. Zum Einsatz kommen Methoden wie Magnetooptik, Ultraschall, Röntgen und Spektralanalyse. Wird die Original-VIN zweifelsfrei festgestellt, wird sie in Absprache mit der Zulassungsbehörde erneut am Fahrzeug eingeschlagen – bei frühen 300 SL am Kühlerträger, bei späteren am vorderen Querträger. Der Aufwand liegt bei rund 3.000 bis 3.600 Euro, ist aber angesichts der Wertsteigerung der Fahrzeuge gering.