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Was tun mit abgemeldeten Altfahrzeugen?
Wenn ein Auto zu Abfall wird und weg muss

Abgemeldete Autos dürfen nicht ohne Weiteres für längere Zeit abgestellt werden. Auch auf einem privaten Parkplatz oder einem Grundstück kann es Ärger geben. Nicht mehr fahrtüchtige Autos ohne Zulassung gelten als Altfahrzeug bzw. Abfall, wofür besondere Regeln gelten.

Schrottplatz
Foto: dpa

Wichtig: Der letzte Halter muss dafür sorgen, dass aus einem Auto nichts ausläuft: Spritleitungen, Tank und Ölwanne müssen dicht sein, Achsen und Motor dürfen kein Öl verlieren und die Batterie keine Säure. Das Auto muss auf einem dichten Untergrund stehen – manche Bundesländer und Gemeinden verlangen sogar, dass abgemeldete Altautos nicht öffentlich zugänglich sein dürfen. Öffentlich zugänglich kann auch ein Privatparkplatz sein.

Die Vier-Wochen-Frist

Ein an der Straße abgestelltes Auto, das abgemeldet ist, wird nach vier Wochen zu Abfall. Meist kommt dann ein Aufkleber ans Auto, der zur Entfernung auffordert und ein Bußgeld androht. Unternimmt der Halter nichts, kommt neben Abschlepp- und Entsorgungskosten ein Bußgeld auf ihn zu. Sind keine Kennzeichen am Auto, wird der letzte Halter anhand der Fahrgestellnummer ermittelt und zur Rechenschaft gezogen.

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Nicht nur Totalschäden sind Abfall

Das Umwelt-Bundesamt sagt dazu: „Nach dem Abfallrecht ist ein Fahrzeug ein Altfahrzeug, wenn sich der Besitzer des Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss.“ Klingt nicht ganz einfach, wird aber anhand von ein paar Kriterien konkreter: Ein Gebrauchtfahrzeug sollte reparierbar oder direkt betriebsbereit sein. Laufen Betriebsflüssigkeiten aus, sind wesentliche Bauteile beschädigt oder ist der Termin für die Hauptuntersuchung länger als zwei Jahre fällig, handelt es sich laut einer Anlaufstellen-Leitlinie von 2011 um Abfall. Ein Totalschaden ist ebenfalls als Altfahrzeug einzustufen und entsprechend der Altautoverordnung an einen zertifizierten Verwertungsbetrieb zu übergeben.

Die Rücknahmepflicht

Verwertungszertifikat
Martin Ehrenfeuchter
Wer sein Auto bei einem Verwertungsbetrieb abgibt, bekommt einen Nachweis und muss meist nichts bezahlen.

Jeder Hersteller ist verpflichtet, seine Altautos zurückzunehmen. Er muss dies auch kostenlos tun, wenn nicht wesentliche Teile wie Karosserie, Motor oder Katalysator fehlen und sich im Auto nichts befindet, was nicht dazugehört. Ein Verwertungsbetrieb darf nicht weiter als 50 Kilometer vom letzten Halter entfernt sein. Eine Datenbank im Internet listet alle Verwertungs- und Demontagebetriebe auf.

Das Ende eines Autos

Laut Umwelt-Bundesamt werden in der Bundesrepublik jedes Jahr 3 Millionen Autos endgültig abgemeldet. Der größte Teil geht als Gebrauchtwagen ins Ausland: etwa zwei Millionen werden in EU-Ländern wieder zugelassen, etwa 280.000 Autos gehen ins Nicht-EU-Ausland. Etwa eine halbe Million Autos kommen jedes Jahr zum Verwerter. Dort werden die Betriebsflüssigkeiten abgelassen, Airbags, Batterien und Kunststoffteile sowie potenzielle Ersatzteile entfernt und die Karosserie komprimiert sowie geschreddert. Bis zu 97 Prozent eines Autos können so recycelt werden.

Fazit

Wer sein Auto endgültig stilllegen möchte, sollte sich genau überlegen, was er damit vorhat: Eine Reparatur oder ein Verkauf sollten zügig angegangen werden. Sollte das nicht möglich sein, ist ein Garagenplatz zu empfehlen. Einige Betreiber von Tiefgaragen schließen das Abstellen abgemeldeter Autos aus – Mietvertrag lesen! An der Straße darf ein abgemeldetes Auto nicht stehen und auch auf öffentlich zugänglichen Privatparkplätzen kann es Probleme geben.

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