Italien ist eines von 183 Ländern, das zu den Mitgliedsstaaten des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) zählt. Einem russischen Rolls-Royce-Halter verschafft dieser Umstand nun eine saftige Strafe. Der italienische Zoll hat einen Phantom beschlagnahmt, der auf dem Weg zu einem Edel-Händler in Rom war, wo er verkauft werden sollte. Im Innenraum entdeckten die Beamten großflächig verarbeitetes Krokodilleder, was laut des oben genannten Abkommens illegal ist, sofern kein entsprechendes Ausnahme-Zertifikat vorliegt.
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogenen Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzbestimmungen.
Bis zu 50.000 Euro Strafe
Ist diese Form der Innenausstattung auch ohne Artenschutzabkommen höchst fragwürdig, drohen dem Halter nun einerseits die verordnete Entfernung der exotischen Tierhaut und andererseits empfindliche Strafzahlungen. Diese resultieren hier aus der Verkaufsabsicht. Zwar besteht auch ein Besitzverbot, doch der Erwerb für den persönlichen Gebrauch eines solchen Erzeugnisses kann von Sanktionen ausgenommen werden, wenn die Umstände der Beschaffung an sich nicht illegal waren. Das gilt etwa dann, wenn das Krokodilleder im Auto verarbeitet worden wäre, bevor das Krokodil selbst in die Artenschutz-Bestimmung aufgenommen wurde.
Das genaue Strafmaß regelt jedes CITES-Mitglied selbst. In Deutschland bewegen sich entsprechende Bußgelder zwischen 10.000 und 50.000 Euro. In besonderen Härtefällen sind auch Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich. Wird das Krokodilleder entfernt, so kommt nach dem Artenschutzgesetz eine Überlassung an Schulen, Museen oder sonstige Forschungseinrichtungen infrage. Ob die Reptilienhaut von Rolls-Royce selbst im Kundenauftrag verarbeitet wurde, ist nicht bekannt – aber unwahrscheinlich. Denn wenn ein Kunde wirklich diese Ausstattung wünscht, dürfte die Nobelmarke wohl kaum ohne Genehmigung agieren. In unserer Fotoshow finden Sie jedenfalls einige spektakuläre Sonderanfertigungen – alle vollkommen legal.
Fazit
Geschmackloser kann ein Dekor kaum ausfallen – die Haut bedrohter und exotischer Tierarten zu Sitzbezügen zu verarbeiten ist dank des Washingtoner Artenschutzabkommens nur schwer möglich und im Zweifel straf- und sanktionierbar. Ob das Krokodilleder von Rolls-Royce selbst verarbeitet wurde, ist nicht bekannt. Hier könnte durchaus auch ein nachträglicher "Veredler" am Werk gewesen sein.