Das Bundesland behält somit seine Sperrminorität bei VW und Deutschland entgeht der von der EU-Kommission geforderten Strafe in Höhe von 68 Millionen Euro.
Niedersachsen besitzt außerordentliches Blockaderecht
Der EU-Kommission war das umstrittene VW-Gesetz deshalb ein Dorn im Auge, weil es ihrer Ansicht nach gegen die europarechtlich festgeschriebene Kapitalfreiheit verstoße. Denn das Land Niedersachsen besitzt ein Blockaderecht beim Wolfsburger Autobauer, obwohl es nur 20 Prozent der VW-Anteile innehat. Üblich ist eine Sperrminorität erst ab einem Anteil von 25 Prozent. Die EU-Kommission in Brüssel befürchtet, dass diese Sonderstellung Investoren abschrecken und Übernahmen verhindern würde. Die Kapitalfreiheit am europäischen Binnenmarkt sei dadurch gefährdet.
Nachgebessertes VW-Gesetz darf bleiben
Der EuGH wies diese Klage am Dienstag zurück mit der Begründung, die in einem früheren Urteil von 2007 verlangten Änderungen am VW-Gesetz wurden bereits vollständig und fristgerecht umgesetzt. Damit darf Niedersachsen seine Sperrminorität bei VW behalten.
Mit dem jetzt gesprochenen Urteil des EuGH geht ein mittlerweile zehn Jahre währender Rechtsstreit zu Ende. Man werde das Urteil der Richter respektieren, konstatiert die Sprecherin der Brüsseler Behörde. Gegenüber der „Tagesschau“ schloss sie auch eine weitere Klage aus: „Nein, das jetzige Urteil führt die Sache zu Ende, wir haben das Gericht angerufen, um Rechtssicherheit zu schaffen, das ist nun geschehen und das Thema ist damit abgeschlossen.“