VW-Aktionärs-Streit: Vergleich in VW-Kapitalerhöhungsstreit

VW-Aktionärs-Streit
Streit um VW-Kapitalerhöhung endet mit Vergleich

Zuletzt aktualisiert am 01.12.2010
Streit um VW-Kapitalerhöhung endet mit Vergleich
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"Das Zivilverfahren ist damit aufgehoben", sagte ein Gerichtssprecher. Zu den Details der Übereinkunft wurde zunächst nichts bekannt. Eine Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger sei in Kürze geplant, hieß es.
 

Gültigkeit der Kapitalerhöhung angezweifelt

Die Anleger hatten nach der außerordentlichen Hauptversammlung von VW vor gut einem Jahr eine aktienrechtliche Anfechtungsklage gegen den Autobauer erhoben. Darin zweifelten sie die Gültigkeit der beschlossenen Kapitalerhöhung um 135 Millionen neue, stimmrechtslose Vorzugsaktien an, mit der VW die schrittweise Übernahme von Porsche finanzieren wollte. Die große Mehrheit der Aktionäre gab dem VW-Management grünes Licht für diesen Schritt.
 
Dagegen hatten die Kläger moniert, dass die Kapitalerhöhung über Vorzugsaktien erfolgte und damit die Stammaktionäre geschützt würden. Auch der Kaufpreis von rund 3,9 Milliarden Euro für die Übernahme von knapp der Hälfte des Sportwagengeschäfts von Porsche Ende vergangenen Jahres stieß bei einigen Aktionärsvertretern auf Kritik.