Die Bundesregierung habe sich auf die Fördermodalitäten verständigt, meldet die BAFA. Wer seinen Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter nachrüstet, erhält auch in diesem Jahr 330 Euro Fördergeld. Erstmals werde in diesem Jahr auch die Nachrüstung von leichten Nutzfahrzeugen gefördert. Alle, die ihren Diesel-Pkw in diesem Jahr bereits nachgerüstet haben, erhalten die Förderung rückwirkend. Dazu gehören nun auch Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Voraussetzung ist unter anderem: Die Fahrzeuge wurden vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen.
Auch leichte Nutzfahrzeuge können gefördert werden
Neu beim Förderprogramm 2010 ist, dass erstmals auch Partikelfilternachrüstungen von leichten Nutzfahrzeugen mit 330 Euro bezuschusst werden können. Gefördert wird die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, wie sie vor allem im innerstädtischen Lieferverkehr und dem Handwerk genutzt werden. Um die Förderung zu erhalten, müssen Nutzfahrzeuge vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein und die Nachrüstung darf erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie erfolgen. Im Bundeshaushalt sind knapp 53 Millionen Euro für etwa 160.000 Nachrüstungen eigeplant.
Die Förderrichtlinie mit allen Fördervoraussetzungen wird Mitte Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Der Förderbetrag von 330 Euro wird als Zuschuss gewährt. Förderanträge können jedoch erst ab dem 1. Juni 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.