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Opel-Sanierung
Opel-Abkommen gilt nur bei Staatshilfe

Der fast perfekte Arbeitnehmerbeitrag zur Sanierung des Autoherstellers Opel gilt laut IG Metall nur für den Fall, dass der Staat die versprochene Milliardenhilfe leistet. Der Frankfurter Bezirksvorsitzende und Opel-Aufsichtsrat Armin Schild warnte am Donnerstag (20.5.) davor, jetzt allein auf die Kraft der Opel-Mutter General Motors zu vertrauen.

Opel Logo
Foto: dpa

Dies würde "tausende Menschen in Arbeitslosigkeit stürzen und vielleicht mehrere Standorte in Deutschland ausradieren", erklärte der Gewerkschafter.

Ohne Staatshilfe keine Mitarbeiterbeteiligung

Schild mahnte die Bundesregierung, ihre Zusagen aus dem vergangenen Jahr einzuhalten. Auf dieser Grundlage habe man mit dem Unternehmen verhandelt. Staatsbürgschaften seien auch ein Garant für ein hohes Maß an Eigenständigkeit für eine künftige Opel AG.
 
Bei den nahezu abgeschlossenen Verhandlungen zwischen Arbeitnehmervertretern und Opel-Management geht es um einen Verzicht der Mitarbeiter unter anderem auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld und eine Verschiebung der 2011 anstehenden Tariferhöhung. Der Sanierungsbeitrag wird Unternehmenskreisen zufolge unverändert auf 265 Millionen Euro pro Jahr bis 2014 veranschlagt.
 
Der Betriebsrat verlangt im Gegenzug eine Gewinnbeteiligung der Mitarbeiter, die besonders abgesichert werden soll für den Fall, dass Opel vereinbarte Investitionszusagen für die einzelnen Standorte nicht einhält. Opel braucht öffentliche Kredite und Bürgschaften in Milliardenhöhe, um in neue Modelle und Technologien investieren und im Wettbewerb wieder bestehen zu können. Das Unternehmen will 8.300 der 48.000 Arbeitsplätze in Europa streichen und die Kapazität um 20 Prozent kürzen.

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