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Lebenslange Garantie
Opel hält an Garantie-Werbung fest

Wann kann man eine Auto-Garantie als "lebenslang" bezeichnen? Die Meinung der Wettbewerbszentrale ist eindeutig: Wenn sie bis zur Verschrottung des Wagens gilt. Opel sieht das anders: Lebenslang ist zwar lebenslang - aber nur mit vielen Ausnahmen. 

Opel Logo wir leben
Foto: dpa

Der Autobauer Opel hält trotz einer Abmahnung an seinem Werbeversprechen einer "lebenslangen" Garantie für Neuwagen fest. "Wir werden unser Konzept nicht ändern", sagte Marketing-Geschäftsführer Alain Visser am Mittwoch (18.8.) und betonte: "Wir werben mit einer lebenslangen Garantie, weil die Garantie lebenslang ist."

Opel will "lebenslange" Werbung weiterführen

Für den Hersteller, bei dem noch in dieser Woche wichtige Weichen zur Umwandlung in eine Aktiengesellschaft gestellt werden sollen, gebe es keinen Grund, die Werbung zu ändern. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg ist anderer Meinung. Sie hatte den Hersteller am Dienstag abgemahnt, die "irreführende Blickfangwerbung" nicht zu wiederholen. Denn aus Sicht des Vereins gilt die Garantie keineswegs "lebenslang". Dies werde aber in der Anzeigenkampagne "großdimensioniert" suggeriert.  Es gebe stattdessen zahlreiche Einschränkungen. So endet die Opel- Garantie bei 160.000 Kilometern Laufleistung, Materialkosten müssen bereits ab 50.000 Kilometern anteilig vom Autobesitzer getragen werden: "Eine "Lüge" im Blickfang kann nicht durch einen Sternchenhinweis "aufgeklärt" oder relativiert werden", hatte Reiner Münker, Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, betont.

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Wettbewerbszentrale nennt Opel-Werbung "hanebüchen"

Zudem gelte die Garantie nur für den Erstkäufer, obwohl sie laut Werbung nicht an den Fahrer, sondern an das Fahrzeug gebunden sei, sagte Jurist Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale: "Wenn das Auto nach drei Monaten verkauft wird, ist die Garantie weg. Das ist hanebüchen." Die Wettbewerbszentrale hatte von Opel bis Freitag eine Unterlassungserklärung verlangt. Andernfalls werde man beim Landgericht Darmstadt Klage gegen Opel einreichen. Visser sagte, Opel werde fristgerecht reagieren, die Kritik aber nicht akzeptieren: "Wir werden keine Unterlassungserklärung unterschreiben." Ottofülling stellte daraufhin klar: "Wenn die Stellungnahme keine völlig überraschenden Neuigkeiten enthält, werden wir unseren Anspruch vor Gericht bringen."

Sorgen wegen einer möglichen juristischen Auseinandersetzung hat Visser nach eigenem Bekunden nicht: "Ich habe noch keine Werbung gesehen, wo alles erklärt wurde." Der Hersteller gehe davon aus, dass sich der Kunde beim Händler über die Details informiere. Eine Kilometerbegrenzung auf Garantien sei im Automobilgeschäft üblich. Auch die öffentliche Debatte stört Opel nicht wirklich.

Visser macht stattdessen deutlich, dass eine solche Reaktion erwartet worden sei. "Die Initiative entstand nicht über Nacht, sie wurde über Monate entwickelt. Das Versprechen in unsere Qualität ist eine strategisch wahnsinnig wichtige Aussage. Der Neid der Konkurrenz gibt uns kein unangenehmes Gefühl."

Opel steht vor Umwandlung in eine AG

Der Konzernbetriebsratsvorsitzende und stellvertretende Opel- Aufsichtsratschef Klaus Franz sagte, das Kontrollgremium der Adam Opel GmbH werde in den kommenden Tagen einen Grundsatzbeschluss zur Umfirmierung des Unternehmens fällen. Er bestätigte damit einen Bericht des "Handelsblatts". Franz verspricht sich von der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft eine größere strategische Unabhängigkeit vom US-Mutterkonzern General Motors (GM): "Die neue Gesellschaftsform wird die Mitsprachemöglichkeiten der Arbeitnehmer deutlich erweitern und die Eigenständigkeit des Opel-Managements, insbesondere in Produktfragen, gegenüber der Konzernmutter General Motors erhöhen", sagte er. In der Vergangenheit hatte Rüsselsheim dem Management in Detroit immer wieder Fehler in der Modell- und Produktpolitik vorgeworfen. 

Erst vor fünf Jahren war Opel von der AG in eine GmbH umgewandelt worden. Franz sagte: "Wenn alles wie geplant läuft, wird Opel bereits ab Herbst die Rechtsform einer Aktiengesellschaft haben." Nach Informationen der "Welt" (Donnerstag) befasst sich der Aufsichtsrat auch mit einer anderen Forderung der Arbeitnehmer im Gegenzug für ihren Lohnverzicht in Milliardenhöhe: Der Gewinnbeteiligung. Nach einer Rahmenvereinbarung sollten von 2014 an 3,75 Prozent des Vorsteuergewinns an die Belegschaft ausgeschüttet werden, schreibt das Blatt. In den Jahren ab 2015 sollen es demnach sieben bis acht Prozent sein.  

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