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Die wichtigsten Antworten zum Leasing
Vorsicht vor Nachzahlungen

Beim Kfz-Leasing folgt nach der Rückgabe die Schlussrechnung. Nicht selten müssen die Kunden sogar 4.000 Euro nachzahlen. So schützen Sie sich vor Überraschungen.

Gutachter, Leasing, Rücknahme
Foto: Jacek Bilski

Warum gibt es oft Streit beim Leasing?

Meist stimmt der Restwert der Autos nicht mehr, weil zu Vertragsbeginn falsch kalkuliert wurde oder Schäden den Wiederverkauf erschweren. Wenn der Restwert der Autos nicht mit dem kalkulierten übereinstimmt, bittet der Händler zur Kasse. Doch nicht jeden Mangel muss man zahlen. Generell gilt: Nur wer sich im Vorfeld gut informiert, kann Streit aus dem Weg gehen.

Worauf kommt es bei der Autorückgabe an?

Alle Schäden müssen aufgenommen und konkret bezeichnet werden. Wer Auseinandersetzungen mit Leasinggeber oder Händler befürchtet, kann vor dem Rückgabetermin bei einer Sachverständigenorganisation eine genaue Gebrauchtwagenprüfung machen lassen. Das hilft, um gegen überhöhte Forderungen vorzugehen.

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Haftet der Kunde immer für den Restwert?

Nein. Nur bei Verträgen auf Basis der Restwertabrechnung ist das der Fall. Ist der zu Beginn kalkulierte Marktwert am Ende zu niedrig, muss der Kunde die Differenz ausgleichen.

Wie kann man Nachzahlungen vermeiden?

Wenn der kalkulierte Fahrzeugwert bei Restwertverträgen nicht erzielt wird, kommt man um eine Nachzahlung kaum herum. Auch Mängel sollte man frühzeitig beheben lassen. Werden sie bei der Autorückgabe entdeckt, kann man sie in der Regel nicht mehr selbst beheben lassen – dann wird es teuer.

Welche Schäden muss der Kunde zahlen?

Nicht alle. Es existieren bereits Urteile, die leichte Lackkratzer sowie Beulen als typische Gebrauchsspuren einstufen und sie somit als vertragsgemäße Abnutzung ansehen. Zudem trägt der Leasinggeber die Beweislast für angeblich übermäßige Abnutzung.

Sind Wartungen nach der Autoabgabe zu zahlen?

Der Kunde muss nach Rückgabe des Autos in der Regel nicht die Wartungskosten für bald anfallende Inspektionen zahlen. Einige Leasinggeber oder Händler versuchen aber, dies auf den Kunden abzuwälzen. Man zahlt auch nicht die Fahrzeugaufbereitung, die für einen Wiederverkauf durchgeführt wird.

Kann man zum Autokauf gezwungen werden?

Ja. Deshalb Finger weg von Verträgen mit dem Andienungsrecht. Ist das Auto am Ende weniger wert als zu Vertragsbeginn kalkuliert, kann der Leasinggeber vom Kunden den Fahrzeugkauf verlangen. Der Leasingnehmer hat kein Erwerbsrecht.

Was ist, wenn der Restwert höher ausfällt?

Der Kunde bekommt vom Mehrerlös 75 Prozent. Das gilt beim Restwertleasing. Beim Kilometerleasing gibt es das nicht. Hier gibt es eine Rückerstattung, wenn man weniger fährt als zu Beginn festgelegt. Die vereinbarten Mehr- und Minderkilometersätze sollten gleich hoch sein. Achtung: Darauf achten, dass eine Minderkilometersatz-Vereinbarung bei Vertragsunterschrift nicht unter den Tisch fällt, sonst geht man bei Kilometerunterschreitung leer aus.

Sind Leasingverträge vorzeitig kündbar?

Leasing ist laufzeitgebunden. Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist häufig nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen möglich. Selbst wenn das Auto wegen eines Totalschadens verloren geht, endet das Leasing nicht – der Vertrag muss gekündigt werden. Wer vorzeitig raus will, kann versuchen, einen Nachfolger zu finden. Die Bank muss dem jedoch zustimmen. Einige Leasingfirmen lassen sich das teuer bezahlen, indem sie die Raten hochsetzen mit der Begründung, ein weiterer Haltereintrag im Kfz-Brief beeinträchtige den Wertverlauf negativ.

Was passiert bei Totalschaden oder Diebstahl?

Nach Diebstahl oder Totalschaden zahlen Versicherungen oft nur den Wiederbeschaffungswert. Dieser Betrag deckt sich aber oft nicht mit dem, was laut Leasingvertrag noch zu leisten ist. Somit entsteht eine Lücke, die vom Kunden zu füllen ist. Häufig werden sogenannte GAP-Deckungen angeboten, die solche Lücken ausgleichen.

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Erscheinungsdatum 26.09.2024

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