Die Europäische Kommission hate Deutschland bereits im September 2014 förmlich aufgefordert, die EU-Richtlinie zu Fahrzeugklimaanlagen umzusetzen. Gemäß der Richtlinie müssen Klimaanlagen-Kältemittel verboten werden, wenn sie ein hohes Treibhauspotenzial haben.
Deutschland hat nach Ansicht der EU gegen diese Richtlinie verstoßen, weil es dem Autobauer Mercedes von Januar bis Juni 2013 erlaubt hat, Fahrzeuge auf den Markt zu bringen, die nicht der Richtlinie entsprachen. Zudem haben die deutschen Behörden Mercedes erlaubt, ältere Typgenehmigungen auf die betreffenden Fahrzeuge zu erweitern. Aus Sicht der Kommission haben die deutschen Behörden dadurch die Richtlinie über mobile Klimaanlagen umgangen, was sie wirkungslos macht.
Deutschland droht Millionenstrafe
Seit dem 1. Januar 2011 müssen Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen mit einem weniger klimaschädlichen Kältemittel gefüllt werden. Die Industrie hat das neue Mittel R1234yf gewählt, um dieser Vorgabe zu entsprechen. Die Richtline selbst macht keine Vorgaben für ein bestimmtes Kältemittel.
Trotz Kontakten zwischen der Kommission und den deutschen Behörden im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren unternahm Deutschland keine weiteren Schritte gegen die Ausstellung von Typgenehmigungen für nicht vorschriftsmäßige Kraftfahrzeuge und traf keine Abhilfemaßnahmen gegen den Hersteller.
Mit der Klage gegen Deutschland vor dem Gerichtshof bezweckt die Kommission, sicherzustellen, dass die Klimazielsetzungen dieser Richtlinie erfüllt werden und dass das EU-Recht einheitlich in der gesamten EU angewendet wird. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht Deutschland schlimmstenfalls eine Strafe in Millionenhöhe.