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Diesel-Fahrverbote in Stuttgart
Land setzt 2019 Leipzig-Urteil um

Nach dem Leipziger Urteil zu Fahrverboten wegen schlechter Luft müssen Städte handeln. Das Land Baden-Württemberg will in Stuttgart ab 1.1.2019 Fahrverbote in Stuttgart für Diesel aussprechen. Betroffen sind Diesel bis Euro 4. Alle Infos.

Feinstaub-Alarm Stuttgart

In Stuttgart sollen ab 1.1.2019 Diesel-Fahrverbote gelten. Die Landesregierung unter Führung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann plant, Diesel bis zur Abgasnorm Euro 4 auszusperren. Benziner wären nicht betroffen, Ausnahmen sollen für Handwerker, Anwohner und Lieferdienste gelten. Mit den geplanten Fahrverboten will das Land Baden-Württemberg ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig umsetzen. Für welches Gebiet die Fahrverbote gelten, ist noch offen, auch Details stehen noch nicht fest. Fahrverbote für Euro-5-Diesel möchte die Landesregierung vermeiden. Das Land betont, dass die NOx-Belastung in Stuttgart nachlasse – seit 2014 sei der Messwert von 88 mg auf aktuell 70 mg gesunken. Der Grenzwert der EU liegt bei 40 Mikrogramm im Jahresmittel. Bis zu 50 Mikrogramm dürfen es an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr sein.

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Im Oktober 2017 hatten Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis90/Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU) beschlossen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart in Revision zu gehen. Das hatte im Juli in Stuttgart auf Fahrverbote für ältere Diesel gefordert. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

DUH hat 2017 Stadt Stuttgart verklagt

Der Vorsitzende Richter verlangte in seiner Entscheidung Anfang September 2017 schnellstmögliche Maßnahmen für eine bessere Luftreinhaltung. Die aktuellen Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg erachtete er als nicht ausreichend, härte Maßnahmen als bisher geplant seien notwendig. „Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“, sagte der Richter Wolfgang Kern. Außerdem stellte er klar, dass Fahrverbote nicht nur an den Tagen mit hoher Schadstoffbelastung gelten dürfen, sondern viele Fahrzeuge durchgängig ausgesperrt bleiben sollten, um die Luftqualität zu verbessern. Weil das Land Baden-Württemberg gegen das Stuttgarter Urteil Sprungrevision einlegte, ging das Verfahren direkt an das Bundesverwaltungsgericht. Dort wurde das Urteil rechtlich überprüft, inhaltlich bezog sich das Gericht auf die Fakten des Verfahrens in Stuttgart.

188.000 Diesel-Autos in Stuttgart vom Fahrverbot betroffen

In Stuttgart und Umgebung sind aktuell 188.000 Diesel zugelassen, die nach Euro 4 oder schlechter eingestuft sind.

Ursprünglich hatte die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg wegen der anhaltenden hohen Feinstaubbelastung für 2018 Fahrverbote von Diesel-Autos beschlossen, diese aber aus dem Luftreinhalteplan für Stuttgart anschließend ersatzlos gestrichen. Grund für den Rückzug ist das Bundesverkehrsministerium, das dem Land mitgeteilt hat, dass streckenbezogene Fahrverbote rechtlich nicht zulässig sind, wenn durch die Kombination von Straßen eine Zone gebildet wird. Generelle Fahrverbote an sich seien aber dennoch möglich. Der Fahrverbotsplan sah ab dem 01.01. 2018 bei Feinstaubalarm ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge vor, die nicht die Euro 6-Norm erfüllen. Das Fahrverbot sollte auf besonders belasteten Straßen im Talkessel sowie in Feuerbach und Teilen von Zuffenhausen gelten.

In Stuttgart sind seit Jahren die Schadstoffwerte (vor allem Feinstaub und NOx) zu hoch. So wurde 2017 an 30 Tagen Feinstaubalarm ausgelöst. 2016 waren es insgesamt 63 Tage. Der Grenzwert der EU liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Liegt dieser an 35 Tagen im Jahr darüber, müssen die Behörden unter Androhung von Strafen durch die EU handeln.

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