Hintergrund ist die DIN-Norm 51626-1 für E10: Diese regelt, dass die sogenannte E10-«Winterware» regulär nur zwischen dem 16. November und dem 15. März verkauft werden darf, wie der Mineralölwirtschaftsverband am Montag (7.3.) bestätigte. Dann schließt sich eine Übergangsfrist bis zum 30. April an. Vom 1. Mai an darf die Branche dann nur noch die E-10-"Sommerware" an den Autofahrer bringen.
Wichtigster Unterschied bei Winter- und Sommerware ist der Dampfdruck: Dieser beträgt im Winter bis zu 90 Kilopascal, im Sommer maximal 60 Kilopascal. Zu viel gelagertes Winter-E10 bis zur nächsten Wintersaison zu lagern dürfte in der Praxis nahezu unmöglich sein: Schließlich werden die Lager-Kapazitäten für Sommerware benötigt. Alle Fragen und Antworten rund um den E10-Kraftstoff finden Sie hier.