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Abgasskandal - Verdacht auf Markt-Manipulation
Bafin zeigt kompletten VW-Vorstand an

Die Finanzaufsicht Bafin hat nach einem Bericht des „Spiegel“ vom Dienstag (21.6.2016) den kompletten VW-Vorstand wegen des Verdachts auf Markt-Manipulation im Rahmen des Diesel-Abgasskandals angezeigt. Erst gestern wurde bekannt, dass es Ermittlungen gegen den früheren VW-Boss Martin Winterkorn und einen weiteren VW-Vorstand gibt.

Herbert Diess
Foto: VW

Nach den neuesten Information sollen nun alle VW-Vorstände von der Finanzbehörde angezeigt worden sein. Dies ist in der Bundesrepublik Deutschland ein bisher einmaliger Fall, da nie zuvor die gesamte Führungsriege eines Unternehmens von der Bafin angezeigt wurde.

Am Montag (20.6.2016) wurde bekannt, dass gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn ein weiteres Ermittlungsverfahren im Rahmen des Diesel-Abgasskandals eingeleitet wurde. Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig hatte mitgeteilt, dass es nach Anzeige der Bafin einen Anfangsverdacht auf Marktmanipulation bei VW-Wertpapieren gebe.

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Strafanzeige der Bafin

Die Staatsanwaltschaft betone jedoch, dass es sich nicht um den amtierenden Aufssichtsratsvorsitzenden und damaligen Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch handelt. Mutmaßlich ist aber wohl VW-Boss Diess im Fokus der Ermittler.

VW hatte am 22. September 2015 die Börse über die Abgasmanipulationen informiert, allerdings gebe es Anhaltspunkte dafür, dass die Pflichtmitteilung bereits zu einem früheren Zeitpunkt hätte erfolgen müssen.

Reaktion von Volkswagen

Der VW Konzern hat am Montag (20.6.2016) in einem Statement auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig reagiert:

„Die Volkswagen AG hat von der am 17. Juni 2016 erfolgten Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Mitglieder des damaligen amtierenden Vorstands durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig erst unmittelbar vor der Veröffentlichung der diesbezüglichen Presseerklärung am heutigen Tag Kenntnis erlangt.

Die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom heutigen Tage führt keine neuen Tatsachen bzw. Erkenntnisse über eventuelle schwerwiegende Pflichtverletzungen der nunmehr beschuldigten Vorstandsmitglieder an.

Grundlage der Entlastungsempfehlung von Aufsichtsrat und Vorstand der Volkswagen AG an die Hauptversammlung waren und sind die derzeit vorliegenden Informationen aus der umfassenden, wenngleich noch nicht abgeschlossenen Untersuchung der US-amerikanischen Kanzlei Jones Day als unabhängige Ermittlerin. Auf dieser Grundlage hat die Anwaltssozietät Gleiss Lutz eine umfassende rechtliche Prüfung vorgenommen, die auch durch Prof. Wulf Goette (früherer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof) bestätigt worden ist. Auch der Vorstand hat sich durch die Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle beraten lassen. Bei beiden rechtlichen Prüfungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine eindeutigen und schwerwiegenden Pflichtverletzungen von aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern festgestellt worden, die einer Entlastung zum jetzigen Zeitpunkt entgegenstehen würden. Darauf beruht die Entlastungsempfehlung.

Wie schon seit längerem geplant, werden sich Aufsichtsrat und Vorstand vor der Hauptversammlung nochmals durch die genannten Anwaltskanzleien rechtlich beraten lassen, ob es neue Erkenntnisse gibt, die bei der Frage der Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 zu berücksichtigen sind.“

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