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Neuwagengarantie
Der Ärger ist jedenfalls garantiert

Vollmundig klingen die Garantieversprechen der Hersteller. In Wirklichkeit bieten sie viele Einschränkungen und lassen den Kunden bei einem Mangel häufig im Regen stehen.

Autopanne
Foto: Thinkstock

Sie sollen den Autofahrer vor Ärger schützen, doch oft bewirken sie genau das Gegenteil - die Neuwagengarantien, mit denen die Fahrzeughersteller ein Qualitätsversprechen für ihre Produkte abgeben. Die Botschaft ist simpel und lautet: Tritt nach dem Kauf des Autos ein Mangel auf, wird er ohne Kosten für den Kunden behoben. Dieses Versprechen gilt bei den meisten Marken mindestens zwei Jahre, einige geben es für drei Jahre, Kia sogar für sieben.

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Damit wiegen sich die Kunden in Sicherheit - in einer trügerischen, wohlgemerkt. Die Probleme beginnen bereits bei der Frage, ob im Schadensfall überhaupt ein Mangel vorliegt. Kann bei verschlissenen Bremsbelägen nach wenigen tausend Kilometern davon die Rede sein? Oder bei einer defekten Kupplung nach kurzer Zeit? Es gibt genügend Fälle, in denen die Branche die Zahlung verweigerte, weil der Autofahrer schuld sei.

Autofahrer sind der Willkür nicht schutzlos ausgeliefert

Besonders bei so genannten Verschleißteilen ist oft mit Ärger zu rechnen. Vereinfacht ausgedrückt: Teile, die irgendwann während einer Inspektion zum Austausch anstehen, berücksichtigt die Neuwagengarantie häufig nicht. Dagegen werden plötzliche Schäden am Getriebe oder Motor in der Regel als Mangel angesehen. Auch Baugruppen, die für eine lange Laufleistung ausgelegt sind, fallen darunter wie zum Beispiel Scheinwerfer, Innenraum- oder Fahrwerkskomponenten.

Neuwagengarantie ist freiwillige Leistung der Marken

Die Autofahrer sind der Willkür aber nicht schutzlos ausgeliefert. Denn was viele nicht wissen: Auch der Gesetzgeber schützt den Kunden in Form der Sachmängelhaftung, was nichts anderes als die Gewährleistungsansprüche bezeichnet. Garantie oder Gewährleistung? Für viele drücken beide Begriffe dasselbe aus. Ein Irrtum: Die Sachmängelhaftung ist vom Staat vorgeschrieben und muss vom Verkäufer, also dem Händler, erfüllt werden. Die Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung der Marken, die parallel dazu läuft.

Mit anderen Worten: Will der Hersteller einen Mangel nicht anerkennen, kann der Kunde seine gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Ein besonderes Plus dieser Regelung ist, dass sie zwei Jahre ab Kauf des Neuwagens gilt, keine Kilometerbeschränkung kennt und darüber hinaus die Beweislastumkehr bietet. So muss ein Händler belegen, dass der Fehler nicht schon bei der Fahrzeugübergabe vorlag. Kann er das nicht, trägt er den Schaden. Nach sechs Monaten wechselt allerdings die Beweislast.

Wo Kunden das Auto warten lassen, ist egal

Und noch ein Plus bietet die gesetzliche Regelung: Wo Kunden das Auto warten lassen, ist egal - die Arbeiten müssen lediglich nach Herstellervorgabe erfüllt werden. Die Gewährleistungsansprüche tangiert das nicht. Bei den Garantien haben die Hersteller es gerne zur Bedingung gemacht, dass die Autos in ihre Werkstätten müssen. Seit Sommer 2010 gehört die Vorgabe aber der Vergangenheit an. Im neuen EU-Wettbewerbsrecht darf ein Hersteller nicht mehr verlangen, dass ein Auto ausschließlich in einer Vertragswerkstatt gewartet wird. Diese Regelung gilt für die Neuwagengarantie, nicht aber für den Lack- oder den Durchrostungsschutz. An dieser Stelle hat der Kunde Nachteile zu erwarten, vermuten Rechtsexperten. Wer dieses Problem vermeiden will, sollte weiterhin die Markenwerkstatt aufsuchen.

Auch die Lack- und Durchrostungsgarantie bietet keinen umfassenden Schutz. Alles, was von außen auf die Farbschicht einwirkt, ist nicht abgedeckt - etwa Beschädigungen durch Vogelkot, Baumharz und Sonnencreme. Falls das Auto in der Garantiezeit rostet, gibt es häufig nur eine Mängelbeseitigung, wenn sich der Lochfraß von innen nach außen vorarbeitet.

Trotz der vielen Ausnahmen hat sich ein Markt von Zusatzversicherungen entwickelt, um dem Schutzbedürfnis der Deutschen entgegenzukommen. So setzen einige Marken Garantien zur Kundenbindung ein und erweitern kostenlos ihre Versprechen für einen gewissen Zeitraum. Auch hier sollte man genauer hinschauen. Eine volle Absicherung darf der Kunde in der Anschlusszeit nicht erwarten: Die Mängelbeseitigung wird oft nur noch anteilig übernommen - die Höhe der Zuzahlung hängt dabei vom Fahrzeugalter und der Laufleistung ab.

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