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Händlerpleite
So können sich Kunden schützen

Ob ein Autohaus kurz vor der Pleite steht, kann ein Fahrzeugkäufer nur schwer erkennen. Was passiert, wenn mein Händler die Tore schließt, und wie kann ich mich als Kunde vor den negativen Auswirkungen schützen?

ASG Automobilservice Grotewohlt GmbH
Foto: Joerg Dotzek

Hat man bei einer Händlerpleite ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag?
Nein, in der Regel ist das nicht möglich. Doch ganz ohne Schutz steht der Neuwagenkäufer nicht da, denn der Kunde hat bei einer Insolvenz die Rechte, die ihm auch sonst zustehen. Das heißt: Kommt es zu Lieferverzug und ist auch nach Fristsetzung eine Lieferung nicht möglich, kann man vom Vertrag zurücktreten. Es gibt darüber hinaus noch einen anderen Ansatzpunkt: Wer den Neuwagenkauf über den Händler finanziert, schließt rechtlich gesehen ein Verbundgeschäft ab. Mit anderen Worten: Wer die Finanzierung widerruft, was innerhalb der ersten 14 Tage möglich ist, kann damit auch den Kaufvertrag aufheben.

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Was ist zu tun, wenn der Neuwagen bezahlt ist, aber wegen der Händlerpleite nicht ausgeliefert wird?
In diesem Fall kommt es auf den Insolvenzverwalter an. Akzeptiert er den Fahrzeugkauf nicht und annulliert den Vertrag, ist das Geld weg, und der Kunde geht leer aus. Der Verbraucher sieht im besten Fall nur einen Teil des Geldes wieder, wenn genügend Insolvenz-Masse vorhanden ist und Gläubiger eine Quote ausgezahlt bekommen. Damit dieser Fall nicht eintritt, sollten die Fahrzeugkäufer beim Verwalter auf Einhaltung des Vertrages pochen. Wenn der Wagen schon zur Auslieferung bereitsteht, wird der Verwalter in der Regel dem Vertrag zustimmen, um Geld in die leeren Kassen zu bekommen.

Muss beim Autokauf eine Anzahlung geleistet werden?
Auch wenn der Neuwagen-Händler zu einer Anzahlung drängt, müssen Kunden sie nicht leisten. Erst bei Übergabe des Autos, der Fahrzeugpapiere und der Schlüssel sollte man das Geld beim Händler auf den Tisch legen.

Was ist bei einer Firmenpleite, nachdem ich den Neuwagen gekauft habe?
Die gute Nachricht an dieser Stelle: Die Herstellergarantie ist nicht von der Händlerpleite betroffen, sie lässt sich meist bei allen Werkstätten der Marke einfordern. Auswirkungen sind aber bei der Sachmängelhaftung, etwa in puncto Vertragsrücktritt und Kaufpreisminderung, zu befürchten. Diese Forderungen richten sich an den Verkäufer – und das dürfte sich bei einem insolventen Autohaus sehr schwierig gestalten.

Was geschieht nach der Pleite mit den Gewährleistungsansprüchen bei Gebrauchtwagen?
Wer bei einem Autohaus einen Gebrauchtwagen kauft, dem gewährt der Gesetzgeber in Form der Sachmängelhaftung ein Jahr lang Schutz. Allerdings muss man die Beseitigung der Mängel beim Verkäufer geltend machen – also dem Händler. Bei einer Pleite können die berechtigten Ansprüche oft nicht mehr durchgesetzt werden. Ein Tipp: Wenn es einen Garantievertrag für
das Auto gibt, sollte man den Inhalt genau studieren. Kommt die Police vom Hersteller, beseitigt in der Regel jede Werkstatt der Marke die Mängel. Steckt eine Versicherung hinter der Police, muss man mit ihr Kontakt aufnehmen.

Wann sollten Kunden ein Auto in Zahlung geben?
Wenn beim Neuwagenkauf das Modell nicht sofort geliefert werden kann, sollte man sein altes Auto nicht zu schnell dem Händler auf den Hof stellen – auch wenn er darum bittet. Denn bei einer Pleite ist das Fahrzeug weg, es gehört zur Insolvenz-Masse. Das heißt, man steht ohne Neu- und Altwagen da. Deshalb der Tipp: erst bei Auslieferung des neuen Fahrzeugs das alte Auto abgeben.

Gehören auch eingelagerte Reifen zur Insolvenzmasse?
Die Reifen gehören nicht der Werkstatt, sondern dem Kunden – daran ändert auch die Insolvenz des Händlers nichts. Mit dem Einlagerungsschein oder der Quittung sollte man sich schnell an den Insolvenzverwalter wenden und sein Aussonderungsrecht geltend machen, damit die Reifen nicht verwertet werden. Ähnlich sieht es bei einem Auto aus, das zur Wartung in der Werkstatt ist. Das Fahrzeug gehört dem Kunden, auch wenn es sich beim Händler befindet.

Können auch Fahrzeug-Finanzierungen von einer Autohaus-Insolvenz betroffen sein?
Nein. Das gilt in der Regel auch beim Leasing oder der Drei-Wege-Finanzierung, wo es um die Autorückgabe am Laufzeitende geht. Hier existiert eine Regelung für den Insolvenzfall. Der Kundenbestand gehe, so versichern die meisten Hersteller, auf einen naheliegenden Händler über. Wenn aus irgendwelchen Gründen kein Autohaus zur Verfügung steht, dann garantieren die Banken für die Einhaltung des Vertrages, verspricht die Interessenvertretung der herstellereigenen Geldinstitute. Auf diese Versprechen sollten sich Kunden im Problemfall berufen.

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Erscheinungsdatum 26.09.2024

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