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Behördenfahrzeuge ersteigern
Dienstwagen unter dem Hammer

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Dienstwagen von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften müssen viel aushalten. Entsprechend früh werden sie aussortiert. Die wenigsten wandern aber in die Schrottpresse – sie werden versteigert. Ein guter Tipp für Schnäppchenjäger?

Behördenfahrzeuge, Bullis, Polizei
Foto: Fabian Hoberg

Beulen und Kratzer überziehen den alten VW-Bus. Die grüne Teillackierung ist längst verblichen, der Schriftzug blättert ab. Im Innenraum riecht es nach hartem Einsatz und vielen Geschichten – Endstation Einsatzwagen. Doch mit ein paar Handgriffen lässt sich aus dem alten Polizei-Bulli ein praktisches und günstiges Alltagsauto machen.

Ausrangierte Dienstwagen landen selten in der Schrottpresse, die meisten werden versteigert. Entweder auf Online-Plattformen oder bei einer Versteigerung mit Auktionator und fallendem Hammer. Einmal im Monat bietet beispielsweise die Oberfinanzdirektion des Landes Nordrhein-Westfalen rund 130 ausrangierte Fahrzeuge an, darunter auch eingezogene und beschlagnahmte Autos.

Das große Gebrauchtwagen-Spezial

Behördenfahrzeuge ziehen buntes Publikum an

Das Angebot reicht von Streifenwagen über Transporter bis zu Luxusautos von Ferrari oder Rolls-Royce. "Hier wird alles verkauft. Verschrottet wird nichts", sagt Herbert Bolten von der Oberfinanzdirektion NRW, die als einzige Behörde noch physische Versteigerungen anbietet. Diese Veranstaltungen ziehen ein buntes Publikum an: Abgewetzte Lederjacken und glänzende Jogginganzüge tummeln sich in der Halle. Profis bringen ihre Campingstühle mit – je nach Menge dauert die Auktion bis zu drei Stunden. Gezahlt wird in bar, spätestens eine Stunde nach Ende der Versteigerung. Zwei Tage später müssen die Autos abgeholt sein.

Mit der Fahrzeugliste unter dem Arm klappern die Besucher, darunter viele Gebrauchtwagenhändler, die Fahrzeuge ab. "Die Autos sind bis zu 30 Prozent preiswerter als auf Gebrauchtwagenbörsen – das kann sich lohnen", sagt Karl Leicht aus Ramstein. Der Familienvater besucht mit seiner Tochter regelmäßig die Auktionen.

Das größte Angebot an beweglichen Gütern aller Art offeriert die Vertriebsgesellschaft für bundeseigenes Gerät (www. vebeg.de). Das Unternehmen des Bundes versteigert neben Unimogs, Müllwagen und Straßenkehrmaschinen auch zivile Pkw aller Klassen. Lediglich Panzer sucht man im Angebot vergeblich. In den Ausschreibungen werden die Fahrzeuge online beschrieben, geboten werden kann nur einmal schriftlich, das Angebot ist bindend.

Das virtuelle Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden bietet unter www.zoll-auktion.de neben vom Zoll eingezogenen Gütern auch etliche Fahrzeuge wie Lkw, Radlader, Kleintransporter und zivile Autos. Im Gegensatz zur Vebeg hat man bei der Bundeszollverwaltung die Möglichkeit, für ein Fahrzeug mehrere Angebote nacheinander abzugeben, und sieht das jeweilige Höchstgebot.

Lohnt sich der Kauf von alten Dienstwagen?

Generell ist der Kauf von ausrangierten Behördenfahrzeugen eher etwas für Schrauber oder Wagemutige. Zwar sind die meisten Fahrzeuge scheckheftgepflegt und im Auktionskatalog ausführlich beschrieben, dazu zählen auch eventuelle Unfallschäden. Doch eine Probefahrt ist nicht möglich, der Interessent kann sich nur per Augenschein ein Bild vom Zustand des Fahrzeugs machen. Außerdem fällt im Gegensatz zum Gebrauchtwagenkauf bei einem Händler die Haftung von mindestens einem Jahr für Fahrzeugmängel ab Zeitpunkt der Übergabe weg.

Bevor man im Internet bei ernstem Interesse im Rausch mitbietet, sollte man sich das Auto genau anschauen oder zumindest mit dem Fahrzeugverwalter telefonieren. Denn viele Autos sind beschädigt oder teilzerlegt. Besonderes Augenmerk verlangen Bremsen, Reifen, Auspuff, Fahrwerk und Scheiben sowie Undichtigkeiten an Motor, Getriebe, Tank und Kühlsystem. Über demontierte Rundumleuchten dürfen sich Kunden allerdings nicht beschweren – die sind im Straßenverkehr für Privatpersonen ohnehin nicht erlaubt.

Behördenfahrzeuge zulassen

Fahrzeuge der Bundeswehr besitzen keine herkömmliche Zulassungsbescheinigung Teil II. Registriert sind die Wagen nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sondern mit einer Bescheinigung bei der Zentralen Militärkraftfahrzeugstelle (ZMK). Wird das Auto das erste Mal zugelassen, ist eine Fahrzeugbegutachtung nach § 21 der StVZO (Vollabnahme) fällig, bei der die Verkehrssicherheit kontrolliert und ein Datenblatt erstellt wird. Die meisten anderen Fahrzeugen müssen nur bei der nächsten Zulassungsstelle angemeldet werden, eine Vollabnahme bei einer Prüfstation ist nicht nötig.

INFOS: www.zoll-auktion.de, www.vebeg.de, www.ofd-rheinland.de

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Erscheinungsdatum 26.05.2021

76 Seiten