Begleitetes Fahren mit 17 Jahren - Führerschein

Begleitetes Fahren
Begleitetes Autofahren mit 17 Jahren

Zuletzt aktualisiert am 10.01.2012
Führerschein, Fahren mit 17
Foto: dpa

Dieser gilt zunächst bis 2010 und wurde zwischenzeitlich von allen Bundesländern umgesetzt. Er ermöglicht jungen Autofahrer/-Innen das Fahren eines Pkw (Fahrerlaubnisklassen B und BE) in Begleitung eines Erwachsenen bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres. Ziel des Modellprojektes ist es, die Unfallrate unter jungen Fahrern zu minimieren.

Führerschein mit 17 - das gilt es zu beachten

Wer bereits mit 17 Jahren am Steuer eines Autos die Straßen erobern will, muss jedoch einige Dinge berücksichtigen. Die Ausbildung in einer Fahrschule kann frühestens im Alter von 16 Jahren und sechs Monaten beginnen. Bei der jeweiligen Führerscheinstelle muss ein Antrag auf Teilnahme an dem Modellprojekt gestellt werden. Zudem ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich - auch zu der/den benannten Begleitpersonen.

Diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein der Klasse B/drei seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen besitzen und dürfen nicht mehr als drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei aufweisen. Zudem setzt das Begleiten des Führerscheinneulings einen Alkoholpegel von unter 0,5 Promille und die Abstinenz von jeglichen Rauschmitteln voraus. Es können beliebig viele Begleitpersonen benannt werden. Jede Begleitperson muss schriftlich bestätigen, dass sie sich ihrer Aufgaben bewusst ist.

Fahren nur auf deutschen Straßen erlaubt

Ist die Fahrerlaubnisprüfung bestanden, wird dem Neu-Piloten eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Diese sowie der Personalausweis sind fortan bei jeder Fahrt mitzuführen. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf nur mit Begleitperson gefahren werden - und nur innerhalb Deutschlands. Die Prüfungsbescheinigung verliert ihre Gültigkeit drei Monate nach dem 18. Geburtstag. Gegen Umtausch erhält man anschließend einen regulären Führerschein.

Übrigens: Wer gegen die Auflagen verstößt, dem drohen der Widerruf der Fahrerlaubnis, ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Dann ist es schnell vorbei mit der neuen Freiheit. Sie kann erst durch den Besuch eines Aufbauseminars wieder erlangt werden.