Die praktische Prüfung kann maximal einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führscheinklasse abgelegt werden. Jeder Fahrschüler wird von seiner jeweiligen Fahrschule einzeln zur Prüfung angemeldet.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestanzahl von 12 Pflichtfahrstunden (Sonderfahrten), davon 5 Überland-, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten. Alles andere sind Übungsfahrstunden, die in der Summe je nach individuellem Fahrvermögen unterschiedlich ausfallen können. Je besser sich ein Fahrschüler auf der Straße anstellt, desto schneller kann er auch die Prüfung ablegen. Im Endeffekt entscheidet aber der Fahrlehrer darüber, wann es soweit ist.
- Ablauf der praktischen Führerschein-Prüfung
Die Strecke wird vom Prüfer vorgegeben, beim Pkw-Führerschein fährt der Fahrlehrer wie bei den Übungsstunden auch auf dem Beifahrersitz mit, der Prüfer sitzt in der Regel hinten. Diese Situation sorgt bei vielen Prüflingen für zusätzliche Anspannung. Um damit besser klarzukommen, hier einige Tipps:
- Schnell ist nicht immer gut: auch wenn die Fahrstunden Geld kosten, ist eine intensive Vorbereitung unabdingbar. Außerdem sollten Sie rechtzeitig und ausgeruht zum Termin erscheinen – das verhindert unnötige Hektik schon vor der Prüfung.
- Üben Sie in den letzten Fahrstunden vor dem Termin mit Ihrem Fahrlehrer unter Prüfungsbedingungen.
- Stellen Sie sich vor, die Prüfung sei eine ganz normale Fahrstunde. Richten Sie sich in Ruhe auf dem Fahrersitz ein, inklusive aller Fahrzeug-Einstellungen wie Rückspiegel, Sitzposition, Lenkrad etc. Wenn Sie etwas nicht verstanden haben, fragen Sie nach und versuchen Sie immer ruhig zu bleiben. Notfalls um eine kurze Pause bitten.
- Wenn nötig: Brille oder Kontaktlinsen nicht vergessen
Prüfungswiederholung
Sollten Sie eine Prüfung vermasseln, ist das kein Problem. Sie können die Prüfung nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums (normalerweise zwei Wochen) unbegrenzt oft wiederholen. Allerdings ist das natürlich wieder mit Kosten für Fahrstunden und Nachschulung verbunden. Wird die theoretische oder die praktische Prüfung auch nach zweimaliger Wiederholung nicht bestanden, darf der Bewerber die jeweilige Prüfung erst nach Ablauf von drei Monaten wiederholen. Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Übung macht den Meister
Gute praktische Fähigkeiten lassen sich nur durch viel Übung erlernen. Wer vor dem Führerschein schon einmal Praxisluft schnuppern möchte, kann als einzig legale Möglichkeit das große Angebot an Verkehrsübungsplätzen in Deutschland nutzen. Unter einem Verkehrsübungsplatz versteht man ein freies Gelände, auf welchem Straßen, Kreuzungen, kleine Hügel oder Abfahrten eingerichtet sind. Hier können Fahranfänger gegen eine geringe Gebühr das Fahren erlernen. Einzige Voraussetzungen sind ein Beifahrer mit gültigem Autoführerschein sowie ein verkehrssicheres und versichertes Fahrzeug.