Schumacher-Unfall 8 Meter neben Piste: Geschwindigkeit vor Sturz angemessen

Schumacher-Unfall 8 Meter neben Piste
Geschwindigkeit vor Sturz angemessen

Veröffentlicht am 08.01.2014

10 Tage nach dem Unfall von Michael Schumacher haben die französischen Ermittler am Mittwoch (8.1.2013) die ersten Ergebnisse ihrer Untersuchungen veröffentlicht. In Albertville trat die Staatsanwaltschaft mit den zuständigen Mitarbeitern der Polizei vor die Presse. Große Neuigkeiten konnten die Behördenvertreter aber auch nicht verkünden. Die Untersuchung sei noch nicht abgeschlossen, betonten die Ermittler.

Helmkamera filmt Unfall 8 Meter neben der gesicherten Piste

Wie bereits bekannt, konnten die meisten Erkenntnisse aus den Aufnahmen Helmkamera gewonnen werden. Laut Staatsanwalt Patrick Quincy sei die Qualität des Films "sehr gut und klar" gewesen. Sie habe sehr viele Informationen beinhaltet. Insgesamt wurde die Abfahrt Schumachers in den 2 Minuten direkt vor dem Sturz aufgezeichnet. Dabei wurde auch Ton aufgenommen, der allerdings keine relevanten Informationen beinhaltete.

Nach Untersuchung des Materials schilderte Quincy den Unfallhergang wie folgt: "Am 29. Dezember ist Herr Schumacher um 11.00 Uhr auf der Piste in Meribel auf 2.700 Meter gestartet. An einer Gabelung zwischen einer roten (mittelschwer) und einer blauen (leicht) Piste hat er zunächst die rote Piste genommen."

"Nach einer Wende ist er zirka 3 bis 6 Meter von der Piste abgewichen. Dabei traf Herr Schumacher mit seinem Ski auf einen Felsen und stürzte mit dem Kopf voran. Dabei wurde er zirka 3,5 Meter nach vorne geschleudert und prallte auf einen Stein, der sich 8 Meter neben der Piste befand. Schumacher ist 9 Meter neben der Piste liegengeblieben."

Schumacher mit angemessener Geschwindigkeit unterwegs

Die große Frage lautete, ob Schumacher bei seinem Sturz mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Darauf antwortete Stephane Bozon, der Kommandant der Gebirgs-Gendamerie von Albertville, eindeutig: "Auf dem Video ist zu erkennen, dass das Gelände in diesem Bereich nicht sehr steil ist. Schumacher reduzierte seine Geschwindigkeit vor dem Sturz durch einige Schwünge und fährt ziemlich parallel zum Hang." Bozon bezeichnete Schumis Tempo für einen geübten Skifahrer als "normal" und "angemessen." "Es lässt sich nicht erkennen, dass er mit übermäßiger Geschwindigkeit unterwegs war."

Eine exakte Ermittlung des Tempos soll aber noch vorgenommen werden. Experten werten aktuell das Video-Material Bild für Bild genau aus. Allerdings sei die Geschwindigkeit offenbar kein entscheidender Faktor gewesen, so Quincy. Der Staatsanwalt fügte zudem an: "Die Ärzte in der Klinik haben bei ihrer Pressekonferenz von einer hohen Bewegungsenergie gesprochen, die auf den Kopf eingewirkt hat. Das heißt aber nicht, dass Schumacher schnell gefahren ist."

Hilfsaktion Schumachers nicht auf dem Videomaterial

Dass Schumacher, wie von seinem Management behauptet, vor dem Sturz einer anderen gestürzten Person auf der Piste geholfen hat, konnten die Ermittler nicht bestätigen. "Davon ist auf dem Videomaterial nichts zu sehen", so Quincy.

Andere Faktoren, die zum Unfall beigetragen haben könnten, seien nach bisherigen Erkenntnissen nicht bekannt. "Die Markierung der Piste entsprach den Normen", erklärte Quincy. Danach sei der Pistenrand durch Pfeiler markiert gewesen. Polizeichef Bozon erklärte: "Schumacher ist bewusst über diesen Bereich hinausgefahren. Dieser Bereich ist nicht gesichert. Wer dort fährt, muss sich der Gefahren der Bergwelt bewusst sein, die außerhalb von präparierten Bereichen herrschen. Wegen der geringen Schneefälle war die Schneedecke sehr dünn."

Keine endgültige Aussage zu Haftungsfragen

Ob der Betreiber der Piste trotz der regelkonformen Markierung nicht doch noch wegen Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann, wollten die Ermittler nicht ganz ausschließen. Die Untersuchung sei noch nicht abgeschlossen. Das gleiche gilt auch für die Ausrüstung. Die Ski und die Bindung seien nach erster Inaugenscheinnahme in "perfektem Zustand" (neu) gewesen. Allerdings werden auch sie noch genauer von Spezialisten untersucht. Der Helm wurde beim Aufprall wie bereits bekannt stark beschädigt. "Er befand sich nicht mehr in einem Stück", so Bozon.
 
Bis ein abschließendes Ergebnis der Untersuchungen vorgelegt wird, könnten noch Wochen vergehen. Laut Staatsanwalt Quincy seien die Ermittlungen im Fall Schumacher genauso durchgeführt worden wie bei allen anderen Unfällen dieser Art. Der Franzose erklärte, dass es alleine im Skigebiet rund um Albertville ca. 50 solcher Fälle in dieser Saison gab.

Touristenfilm liegt Ermittlern nicht vor

Im Fall Schumacher seien bereits zahlreiche Ärzte, Zeugen, Gutachter und Experten befragt worden. Der Unfall sei vor Ort nachgestellt worden. Noch nicht ausgewertet werden konnte jedoch der Film eines Augenzeugen. Laut einem Bericht auf "Spiegel-Online" hatte ein deutscher Tourist den Unfall durch Zufall aufgenommen. "Diese Aufnahmen liegen uns leider noch nicht vor. Wir versuchen so viele Elemente wie möglich zu sammeln, die uns bei den Ermittlungen helfen können", so Quincy.