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Anklage gegen Schumacher-Erpresser
Sicherheitsmitarbeiter verkauft private Fotos

Die Familie von Michael Schumacher ist Opfer eines Erpressungsversuchs geworden. Mittlerweile haben die Behörden alle Details zu dem Fall ermittelt. Die Staatstanwaltschaft Wuppertal gab bekannt, dass sie Anklage erheben wird.

Michael Schumacher - GP Malaysia - 2012
Foto: Wilhelm

Kriminelle haben versucht, die Familie des siebenfachen Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher zu erpressen. Am Mittwoch (25.09.) gab die Staatsanwaltschaft Wuppertal bekannt, dass der Fall nun abgeschlossen sei. Im Rahmen einer Pressekonferenz wurden neue Details zum Tathergang offengelegt. Dazu teilten die Behörden mit, dass Anklage gegen drei Männer erhoben wird.

Demnach habe ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie private Aufnahmen für die Erpressung angeboten. Der 53-jährige Wülfrather soll bis März 2021 im Dienst der Familie Schumacher gestanden haben. In dieser Zeit sei er an Fotos gekommen, die er gegen einen fünfstelligen Bargeldbetrag verkauft haben soll.

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Bei den angebotenen Daten handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um Festplatten und USB-Sticks mit Foto- und Video-Material von Michael Schumacher vor und nach seinem schweren Ski-Unfall im Jahr 2013. Bei dem Käufer soll es sich um einen 53-jährigen Tatverdächtigen aus Wuppertal handeln.

Corinna & Gina-Maria Schumacher
Motorsport Images

Die Familie von Michael Schumacher hatte sofort die Behörden eingeschaltet.

Schneller Ermittlungserfolg

Im Juni 2024 habe es die ersten Erpresseranrufe bei der Schumacher-Familie gegeben. Der Anrufer forderte dabei die Zahlung von 15 Millionen Euro. Bei Nichterfüllung der Forderung wurde die Veröffentlichung der Fotos und Videos im Darknet angedroht.

Die Schumacher-Familie war zum Schein auf die Verhandlungen eingegangen und soll Proben des Materials per E-Mail zur Prüfung von deren Echtheit gefordert haben. Dafür soll der Wuppertaler Käufer seinen mitbeschuldigten 30-jährigen Sohn mit der Bereitstellung einer nicht zurückverfolgbaren E-Mail-Adresse beauftragt haben.

In der Zwischenzeit hatte die Familie des Rennfahrers bereits Strafanzeige in der Schweiz erstattet. Die Behörden konnten die Telefonnummer der Erpresseranrufe schnell nach Kassel zurückverfolgen. Die Ermittler informierten direkt die Staatsanwaltschaft in Kassel, die wiederum das Landeskriminalamt Hessen mit den Ermittlungen beauftragte. Dabei kam heraus, dass die Tatverdächtigen aus Wuppertal stammen, woraufhin die Wuppertaler Staatsanwaltschaft das Verfahren übernahm.

Anklage wegen versuchter Erpressung

Bei der Durchsuchung der privaten Immobilien wurden die privaten Dateien des Rennfahrers sichergestellt. Gegen den Mann aus Wuppertal und seinen Sohn wurde schon Mitte Juni (19.6.) Haftbefehl erlassen. Noch am selben Tag nahm die Polizei die beiden Verdächtigen auf einem Supermarktplatz im hessischen Groß-Gerau fest.

In der Anklage wird dem 53-Jährigen nun versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Das Strafmaß hierfür liegt zwischen einem und 15 Jahren Haft. Die Strafe kann laut Oberstaatsanwalt Tilman Baumert gemildert werden, da es sich nur um einen Versuch handelte und die Erpressung am Ende nicht durchgezogen wurde. Dem Sohn wird Beihilfe zur versuchten Erpressung vorgeworfen. Der Haftbefehl gegen ihn ist aktuell außer Kraft gesetzt worden.

Dem ehemaligen Angestellten der Schumacher-Familie wird ebenfalls Beihilfe zur versuchten Erpressung vorgeworfen. Dazu kommt noch die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten. Ihm droht ebenfalls eine Freiheitsstrafe.

Michael Schumacher - 2014
Motorsport Images

Die Familie von Michael Schumacher muss sich immer wieder gegen die Angriffe von Kriminellen wehren.

Nicht der erste Erpressungsversuch

Es handelt sich nicht um den ersten Erpressungsversuch gegen die Familie Schumacher. 2016 hatte ein Mann eine E-Mail an Ehefrau Corinna Schumacher geschickt, in der er drohte, den beiden Kindern Mick und Gina-Maria etwas anzutun. Es wurden 900.000 Euro gefordert.

Die Ermittler hatten damals jedoch leichtes Spiel, weil der Erpresser bei seiner stümperhaften Tat die eigene Bankverbindung für die Überweisung des Geldes angegeben hatte. Er wurde entsprechend schnell festgenommen und 2017 angeklagt. Wegen versuchter gewerbsmäßiger Erpressung wurde er zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Dazu kam noch eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro sowie Sozialstunden und eine Therapie.

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