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Umgang mit Historischen Fahrzeugen geregelt
Charta von Turin tritt in Kraft

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Die Unterschrift von FIVA-Präsident Horst Brüning macht es amtlich: Die Charta von Turin ist jetzt das offizielle, weltweit gültige Dokument zum Umgang mit historischen Fahrzeugen.

Charta von Turin tritt in Kraft
Foto: FIVA

Termin und Ort des letzten Charta-Akts nach rund fünfeinhalb Jahren harter Arbeit innerhalb der Federation International de Vehicules Anciens (FIVA) war mit Bedacht gewählt: Genau 127 Jahre nach der Anmeldung des Patents für das Automobil mit Verbrennungsmotor durch Carl Benz beim Kaiserlichen Patentamt in Berlin wurde die Charta von Turin offiziell im Mercedes-Benz-Museum vorgestellt.

Charta von Turin kein Polizei-Dokument

Unter dem Vorsitz des Schweizers Thomas Kohler wurde der Text zur Charta von Turin von einer internationalen Expertengruppe erarbeitet.  "Die Charta ist kein Polizei-Dokument", betont er. "Es führt uns vielmehr auf eine ganz neue Ebene auf den Rang einer großen Weltorganisation, die sich um das kulturelle Erbe kümmert." FIVA-Präsident Horst Brüning ergänzt: "Wenn wir morgen noch Oldtimer fahren wollen, müssen wir es jetzt zum geschützten Kulturgut machen."

Unsere Highlights

1,5 Millionen FIVA-Mitglieder

Im Oldtimer-Weltverband FIVA sind 85 Mitgliedsorganisationen aus 62 Ländern organisiert. Die Mitgliederzahl ist auf rund 1,5 Millionen gewachsen. Der Allgemeine Schnauferl-Club (ASC) aus Deutschland gehört zu den Gründungsmitgliedern der FIVA, die  jetzt mit der Charta von Turin weltweit auf höchster politischer Ebene für den Erhalt und die Wertschätzung historischer Fahrzeuge einsetzen kann.

FIVA-Präsident Horst Brüning unterzeichnet Charta von Turin

Bereits im Oktober hatte die Generalversammlung der FIVA dem Wortlaut der Charta von Turin zugestimmt. Mit dem Vorliegen der französischen Übersetzung konnte jetzt Präsident Horst Brüning die offizielle Urkunde unterzeichnen. Um Antworten auf Detailfragen zum Beispiel zu einer Restaurierung zu geben, arbeitet die Arbeitsgruppe von Thomas Köhler, zu der auch die Deutschen Gundula Tutt und Mario de Rosa gehören, jetzt an Erläuterungen. Dieser Text soll im Herbst vorliegen.

Vorbilder für Charta von Turin

In enge Anlehnung an bestehende Dokumente wie die Charta von Venedig von 1964, in die UNESCO ihre Positionen zum Schutz von Kulturgütern definiert, sowie an bereits bestehende Dokumente für den Umgang mit historischen Schiffen und Schienenfahrzeugen, wurde das Schriftstück jetzt für historische Fahrzeuge vorgestellt. Die Charta von Turin betont die historische Bedeutung von Fahrzeugen, unterstützt den verantwortungsvollen Umgang mit ihnen und enthält Leitlinien hinsichtlich Nutzung, Unterhalt, Reparatur und Restaurierung.

Anbindung an die UNESCO

Ihren Name erhielt die Charta nach einem wegweisenden Kongreß des italienischen Verbands im November 2008. Außerdem ist Turin eine historische Automobilbaustadt mit historischen Gebäuden, die künftig mit Hilfe der Charta von Turin als Weltkulturerbe anerkannt werden können.

"Bislang ist unter den 962 Orten der UNESCO weltweit noch keiner, der in Verbindung mit der Fahrzeuggeschichte steht", betonte  Giorgio Andrian. Der Italiener ist seit vielen Jahren für die UNESCO tätig und unterstützt jetzt die FIVA bei der Anbindung an die Organisation der Vereinten Nationen (UNO). Neben historischen Produktionsstätten könnten auch Rennstrecken oder Museen zum Weltkulturerbe werden.   

Die offizielle deutsche Übersetzung der Charta von Turin können Sie sich mit unten stehendem Link herunterladen (PDF-Download).

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Erscheinungsdatum 05.09.2024

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