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Das ändert sich 2025 für Autofahrer
Das gilt, das wird teurer, das ist verboten

Update

2025 treten neue Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Hier eine ständig aktualisierte Übersicht zu Führerscheinumtausch, Kraftstoffpreisen, Gasprüfung, Maut und Versicherung.

Autojahr 2025
Foto: Be-Pro via Getty Images

Führerscheinumtausch

Wer 1971 oder später geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19.1.2025 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wer noch mit dem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro und muss den umgetauschten Führerschein dann der Polizei nachträglich vorlegen – sonst gibt es erneut ein Bußgeld.

Rücksicht hat Vorfahrt

Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kosten 25 Euro. Führerscheine, die zwischen 1. Januar 1999 und dem 31.12.2020 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19.1.2026 umgetauscht werden.

HU-Plaketten

Wer eine orangefarbene "TÜV"-Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss 2025 zur Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es eine gelbe Plakette. Das Fahrzeug muss dann 2027 wieder vorgeführt werden. Für Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen) gilt eine Drei-Jahres-Frist (gelbe Plakette).

HU Plakettenfarben
Holger Wittich
Die Farben der "TÜV"-Plakette in den kommenden Jahren.

Übrigens: Wer die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzieht, zahlt 15 Euro Bußgeld; zwischen zwei und acht Monaten kostet es 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten Überziehung drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Gasprüfung

Wohnmobile und Wohnwagen müssen bis zum 19. Juni 2025 die Flüssiggas-Anlagen überprüfen lassen. Ab diesem Datum ist der Nachweis der Überprüfung verpflichtend und muss anschließend alle zwei Jahre ab dem Prüftermin erneuert werden. Bei Neufahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt werden, ebenso bei einer Wiederinbetriebnahme. Fahrzeughalter, die die neue Prüfpflicht für ihre Fahrzeuge nicht erfüllen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit Bußgeldern rechnen. Diese richten sich nach der Dauer der Fristüberschreitung: Bei einer Überschreitung von mehr als zwei bis zu vier Monaten beträgt das Bußgeld 15 Euro, bei mehr als vier bis zu acht Monaten 25 Euro, und bei einer Überschreitung von mehr als acht Monaten sind 60 Euro fällig.

Reifen

Vom 1. Oktober 2024 an dürfen bei winterlichen Verhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem "Alpine-Symbol" (Schneeflocke und Berg) gefahren werden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Reifen mit "M+S"-Kennung, die bereits seit 2018 nicht mehr produziert werden, nicht mehr gefahren werden. Reifen, die beide Bezeichnungen tragen, sind weiterhin erlaubt.

Motorrad

  • Ab dem 1. Januar 2025 ist die Erstzulassung von Motorrädern nur noch gestattet, wenn sie mindestens der Euro-Norm 5+ entsprechen.
  • Ab dem 1. Januar 2025 endet auch eine Übergangsfrist für Reifen. Reifen mit der DOT-Nummer (Reifenalter) bis einschließlich 31.12.2019 können weiterhin noch mit dem Prinzip der Herstellerfreigabe gefahren werden Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung muss wie gewohnt bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Bei jüngeren Reifen greift die neue Regelung bei einer Umbereifung, wenn Reifendimensionen oder Spezifikationen geändert werden. Solange die neuen Reifen den Angaben im Fahrzeugschein entsprechen, ist keine Einzelabnahme nötig. Abweichungen erfordern jedoch eine Abnahme durch TÜV, Dekra, GTÜ & Co. Freigaben der Reifenhersteller decken solche Fälle nicht mehr ab.

Kfz-Versicherung

Ab 2025 ändern sich die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung. Über 12 Millionen Autofahrer sind davon betroffen. Für über ca. 7,1 Millionen gelten 2025 höhere Einstufungen; 5,1 Millionen Autofahrer profitieren von besseren Typklassen.

Auch die Regionalklassen ändern sich im neuen Jahr. 4,7 Millionen Versicherungsnehmer profitieren von der neuen Statistik; 9,4 Millionen müssen in 49 Zulassungsbezirken mit schlechteren Einstufungen rechnen. Hier sehen Sie im Detail, wer künftig für die Kasko-Versicherung oder die Haftpflicht mehr oder weniger zahlen muss.

THG-Quote

Auch 2025 können E-Auto-Besitzer wieder THG-Zertifikate verkaufen. Für die Beantragung braucht der Halter nur den Fahrzeugschein, der offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I heißt. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich – ihre Höhe schwankt wegen der sich permanent ändernden gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Für Privatpersonen unterliegt der Erlös übrigens nicht der Einkommenssteuer. Steuerpflichtig werden diese Einnahmen nur dann, wenn das E-Auto Betriebsvermögen ist. Die späteste Frist zur Beantragung für 2024 ist der 7. November, für kommendes Jahr ebenfalls der 7. November 2025.

Kraftstoffpreise

Am 1.1.2025 tritt die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft. Mit dem beschlossenen Klimapaket der Ampelkoalition steigt der Preis von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. In den genannten Preisen ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten. Ein Jahr später soll sich der Preis durch die Versteigerung von begrenzt verfügbaren CO₂-Zertifikaten bilden – in einem Korridor zwischen 55 bis 65 Euro je Tonne. 2025 würde Benzin 15,7 Cent und Diesel rund 17,3 Cent mehr pro Liter kosten, als das ohne die Abgabe der Fall wäre. Um beim Tanken zu sparen, empfehlen wir unsere Mehr-Tanken-App.

Reise

  • Großbritannien: Ab dem 2. April 2025 wird für Reisende aus der Europäischen Union und anderen visumfreien Ländern eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Großbritannien verpflichtend. Die neue Regelung gilt für alle Reisenden, die nach England, Schottland, Wales oder Nordirland einreisen möchten, unabhängig davon, ob es sich um private oder geschäftliche Aufenthalte handelt. Die Beantragung der ETA kann online oder über die offizielle "UK ETA App" erfolgen, die im Apple App Store und bei Google Play verfügbar ist. Alternativ ist die Beantragung auch über die britische Regierungswebsite (GOV.UK) möglich. Die Gebühr für die Antragstellung beträgt 10 britische Pfund (etwa 11,85 Euro) und kann nur per Kreditkarte bezahlt werden.
  • Maut und Vignetten: Die neuen Vignetten für Österreich - Farbe noch nicht kommuniziert – gelten ab Dezember 2024 bis Januar 2026. Der Preis für die Jahresvignette beträgt Stand September 2024 96,40 Euro für Pkw und 38,20 Euro für Motorräder. Die 2-Monats-Vignette kostet 28,90 Euro für Pkw, die 10-Tages-Vignette liegt bei 11,50 Euro für Pkw. Neu ist eine Tagesvignette zum Preis von 8,60 Euro. Für die Schweiz müssen Autofahrer ebenfalls eine Jahres-Vignette vorweisen. Auch hier steht die Farbe für die Vignette 2025/2026 (ab 1.12.2024 erhältlich) noch nicht fest. Seit August 2023 gibt es zudem eine digitale Vignette. Der Preis liegt aktuell bei 40 Schweizer Franken.
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Fazit

2025 stehen viele Neuerungen für Autofahrer an: Der Führerschein muss umgetauscht werden, neue HU-Plaketten sind fällig, und die Gasprüfung für Wohnmobile wird verpflichtend. Zudem ändern sich die Typklassen der Kfz-Versicherung und die CO₂-Steuer erhöht die Kraftstoffpreise. Auch für Reisende nach Großbritannien gibt es neue Regelungen.

Die aktuelle Ausgabe
AUTO MOTOR UND SPORT 21 / 2024

Erscheinungsdatum 26.09.2024

148 Seiten